Dokumente aus dem Bayerischer Landtag |
Von der CSU-Mehrheit des Landtags im Plenum abgelehnt |
Der Beratungsverlauf dieser Vorlage im Bayerischen Landtag sowie das Plenarprotokoll dazu sind wie andere Anträge und Anfragen über
http://www.bayern.landtag.de/ zu erhalten
Bayerischer Landtag
| Drucksache 14/7626
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16.10.2001
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Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten Maget, Biedefeld, Gartzke, Wörner und Fraktion SPD
Innere Sicherheit in Bayern und Betrieb der Atomkraftwerke
Der Landtag wolle beschließen:
1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen dringlichen Bericht über die Zustände in den bayerischen Atomkraftwerken Gundremmingen B und C, Isar I und II sowie Grafenrheinfeld vorzulegen. In diesem Bericht soll darauf eingegangen werden, welche aktuellen Sicherheitsprobleme es in den bayerischen Kernkraftwerken gibt und welche Konsequenzen aus den Vorgängen in Philippsburg und Isar I für die anderen Kernkraftwerke in Bayern gezogen werden müssen. In diesem Zusammenhang soll auch berichtet werden, welche Sofortkonsequenzen, insbesondere das Abschalten der Reaktoren, gezogen werden.
2. Mögliche Gefährdungen durch terroristische Anschläge erfordern zusätzliche Maßnahmen im Bereich kerntechnischer Anlagen in Bayern. Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie dem erhöhten Gefährdungspotential im Bereich bayerischer Anlagen begegnet werden kann. In diese Vorschläge soll ausdrücklich auch der Forschungsreaktor München II (FRM II) einbezogen werden.
Begründung:
Seit einigen Tagen gibt es Erkenntnisse, dass sowohl in Philippsburg als auch in Isar I von den Betreiberfirmen wesentliche und relevante Unterlagen den prüfenden Firmen beim TÜV bewusst vorenthalten wurden.
Dies kann zu erheblichen Sicherheitsmängeln führen, und Störfälle mit gravierenden Auswirkungen sind nicht auszuschließen.
Es müssen deshalb so schnell wie möglich diese Lücken festgestellt werden. Das ganze Sicherheitskonzept bei den Atomkraftwerken muss lückenlos untersucht werden.
Gegebenenfalls muss sofort gehandelt werden. Das bedeutet: Alle Atomkraftwerke in Bayern müssen abgeschaltet und vom Netz genommen werden, bis diese lückenlose Aufklärung vorliegt.
In diesem Zusammenhang muss auch das erhöhte Gefährdungspotential bei kerntechnischen Anlagen (einschließlich des FRM II) durch die Gefahr terroristischer Anschläge untersucht werden, müssen zusätzliche Maßnahmen eingefordert werden.
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