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12.05.2003 |
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Lochner-Fischer SPD
vom 12.05.2003
Aussetzung des Raumordnungsverfahrens für Verlängerung S 7 Wolfratshausen / Geretsried
Die DB Netz AG hat als Vorhabensträgerin die Unterbrechung des Raumordnungsverfahrens für die geplante S-Bahnverlängerung der S 7 von Wolfratshausen nach Geretsried beantragt. Offensichtlich ist diesem Antrag auch stattgegeben worden. Gegenüber der örtlichen Presse wurde von Seiten der DB Netz dieses Vorgehen mit erheblichen Einwänden von Trägern öffentlicher Belange gegen die vorgeschlagene S-Bahntrasse begründet. Ebenfalls der Presse war zu entnehmen, dass jetzt neue Trassen untersucht werden.Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Welche Einwände lagen gegen die geplante Trassenführung im Einzelnen vor, wie wurden diese im Einzelnen begründet und welche davon sind gemeint, wenn die Bahn von "erheblichen Einwändern von Trägern öffentlicher Belange" spricht?
2. Wurden die Gründe, die zur Aussetzung des Raumordnungsverfahrens geführt haben, den örtlichen Kommunen (Landkreis, Stadt Wolfratshausen, Stadt Geretsried) dargelegt und mit ihnen erörtert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche konkreten anderen Trassenführungen werden derzeit im Einzelnen untersucht und welche waren hiervon bereits bei früheren Erörterungen mit den örtlichen Kommunen Gegenstand der Diskussion?
4. Bis wann ist mit einem Ende der Untersuchung von Alternativen zu rechnen und wann wird das Raumordnungsverfahren fortgesetzt?
5. Ist bei der Untersuchung von Alternativen zur bisher vorgesehen Trasse ein Dialog mit den örtlichen Kommunen vorgesehen bzw. findet er bereits statt? Wenn ja, in welcher Form und in welchem zeitlichen Ablauf? Wenn nein, warum nicht?
6. Wieviel Planungsmittel wurden für die bisherigen Planungen aufgewendet, wieviele stehen insgesamt zur Verfügung und reichen die Restmittel für die Untersuchung von Alternativen? Wenn Nein: Woher kommen dann die Mittel hierfür und in welchem zeitlichen Rahmen stehen sie zur Verfügung?
Antwort
der Staatsregierung
vom 25.07.2003