Dokumente aus dem Bayerischer Landtag |
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Bayerischer Landtag
| Drucksache 14/0000
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13.09.2000
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Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Lochner-Fischer, Naaß SPD
vom 13.09.2000
Beratungsstellen Frau und Beruf
Seit Jahren gibt es in Bayern Beratungsstellen für Frau und Beruf. Ihre Aufgabe ist es, Frauen beim beruflichen Einstieg nach der Familienphase, in der beruflichen Neuorientierung oder nach einer längeren Zeit der Arbeitslosigkeit zu beraten und zu unterstützen.
Diese Beratungsstellen sind aus finanziellen Gründen in ihrer Weiterarbeit gefährdet.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1. In welchen Kommunen gibt es Beratungsstellen und in welcher Trägerschaft befinden sich diese?
2. Hält die Bayerische Staatsregierung die Arbeit der Beratungsstellen für notwendig, angesichts der zahlreichen Wettbewerbsnachteile von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere beim Wiedereintritt in das Erwerbsleben nach familienbedingten Unterbrechungszeiten und wie wird die Arbeit der Stellen unterstützt?
3. Wie sieht die Zusammenarbeit der Beratungsstellen mit anderen Stellen und Institutionen aus, die sich mit dem Thema Frauen und Beruf befassen?
4. Wie sind diese Beratungsstellen im Einzelnen finanziert (inklusive welche Beratungsstellen staatliche Förderung erhalten und welche nicht, und warum diese keine staatliche Förderung erhalten)?
5. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um eine staatliche Förderung zu erhalten und in welcher Form wird der Erfolg dieser Beratungsstellen gemessen?
6. Derartige Beratungsstellen sind auf längerfristige Beratungsprozesse ausgerichtet. Welche Schritte unternimmt die Staatsregierung, um eine Planungssicherheit und Kontinuität zu gewährleisten?
7. Welche Maßnahmen sieht die Staatsregierung vor, um allen betroffenen Frauen in Bayern ein solches flächendeckendes Angebot zu ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Monica Lochner-Fischer, MdL
Christa Naaß, MdL
Antwort
der Staatsregierung
vom 00.00.0000