Dokumente aus dem Bayerischer Landtag
Stichwort: Gleichstellungsgesetz

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Bayerischer Landtag Auszug aus Protokoll
  15.10.2002

Zwischenbericht

zum Stand der Auswertungen zur Vorlage des Berichts über die Durchführung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern

B A Y E R I S C H E R    L A N D T A G
Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
84. Sitzung / Dienstag, 15. Oktober 2002, 11.02 bis 13.31 Uhr
- Auszug aus der Niederschrift -

Kein Wortprotokoll
Vom Redner nicht
autorisiert

Zwischenbericht des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Herr MD Friedrich Seitz, über den Stand der Auswertungen zur Vorlage des Berichts über die Durchführung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

- mit Aussprache -

Vorsitz: Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU)

MD Seitz (Sozialministerium) fasst zusammen, dass die Staatsregierung mit Beschluss des Landtags vom 13. Juni dieses Jahres aufgefordert worden sei, dem Landtag bis zum 01.10. dieses Jahres Bericht über die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes zu erstatten. Bereits mit Schreiben vom 20. September habe Frau Ministerin Stewens mitgeteilt, dass sie nur einen Zwischenbericht geben könne, weil bereits zu diesem Zeitpunkt klar gewesen sei, dass der gesetzte Termin nicht zu halten gewesen wäre. Er betont, das Thema Frauenpolitik habe für sein Haus einen sehr hohen Stellenwert.

Er führt aus, Grundlage für den Bericht sei Artikel 22 des mit Wirkung vom 1. Juli 1996 in Kraft getretenen Gleichstellungsgesetzes, wonach die Staatsregierung dem Landtag alle drei Jahre Bericht über die Durchführung des Gesetzes zu erstatten habe. Der erste Bericht sei am 09.11. vom Ministerrat beschlossen und am 09.12. von der damaligen Sozialministerin Stamm dem Landtag vorgetragen worden. Er weist darauf hin, dass das Gesetz keine Stichtagsregelung enthalte. Diese Tatsache sowie die Tatsache der damaligen späten Vorstellung des Berichts solle aber dem Ministerium nicht als Entschuldigungsgrund dienen. Er wolle vielmehr die Gründe für die verspätete Fertigstellung des Berichts darlegen.

Der erste Grund sei in der Datenlage zu sehen. Das Ministerium sei bemüht, möglichst aktuelle Daten bei der Abfassung des Berichts zu berücksichtigen. Es müssten sowohl Daten über die Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst allgemein als auch Daten über die Situation der im öffentlichen Dienst beim Freistaat Bayern Beschäftigten bewertet werden. Das Bayerische Statistische Landesamt habe bei der Übermittlung dieser Daten unterschiedliche Stichtage. Die Daten im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst würden vom Statistischen Landesamt 15 Monate nach dem jeweiligen Stichtag am 30. Juni übermittelt. Aus diesem Grunde könne sich das Ministerium dabei nur auf die Daten vom 30.06.2001 berufen. Hinsichtlich der Situation der Beschäftigten beim Freistaat Bayern könne allerdings auf Daten vom 30.06.2002 zurückgegriffen werden, die dem Ministerium aber erst im September übermittelt worden seien.

Der zweite Grund liege in der Neugestaltung der Fragebögen bei der durchgeführten zweiten Fragebogenaktion, der Erkenntnisse aus der damaligen Diskussion im Ausschuss berücksichtige. So seien zum Beispiel nunmehr eine Definition der Führungspositionen erfolgt, Angaben zum Etat der Gleichstellungsberechtigten angefragt, nach Erfahrungen im häuslichen Umfeld bei der Wiedereinstellung gefragt und schließlich auch Schwierigkeiten der Gleichstellungsberechtigten bei ihrer täglichen Arbeit abgefragt worden. Er weist darauf hin, dass der Rücklauf über 4000 Fragebögen umfasst habe, sodass über 40 000 Seiten hätten ausgewertet werden müssen. Allein im September seien noch 1000 Fragebögen eingetroffen, die noch hätten ausgewertet hätten müssen. Es müsse berücksichtigt werden, dass diese Fragebogenaktion sehr umfangreich gewesen sei und an alle Beteiligten hohe Herausforderungen gestellt habe.

Der dritte Grund sei darin zu sehen, dass, nachdem im Januar diesen Jahres begonnen worden sei, die Fragebögen zu konzipieren und mit den Gleichstellungsbeauftragten zu erörtern, im März dieses Jahres von dem Ausschuss eine Eingabe behandelt worden sei, die aufgrund des gefassten Würdigungsbeschlusses insofern zu Schlussfolgerungen geführt habe, als auch die Ansprechpartner nun hätten miteinbezogen werden müssen, was zu einer erheblichen Ausweitung der Fragebogenaktion geführt habe.

Der Beamte weist darauf hin, dass bei der ersten Fragebogenaktion nur 820 Fragebögen hätten ausgewertet werden müssen, woraus zu schließen sei, dass der Rücklauf bei dieser Aktion fünfmal so hoch gewesen sei. Dieser Umstand habe erhöhte Sorgfaltsanforderungen an die Verwaltung gestellt. Er räume ein, dass es ärgerlich sei, dass der gesetzte Termin nicht einzuhalten sei, gehe aber davon aus, dass der Bericht im Dezember vorgelegt werden könne und dann im Januar im Ausschuss darüber diskutiert werden könne. Er betont, in seinem Haus werde alles getan, um den Bericht sobald als möglich vorzulegen. Er sei von Frau Staatsministerin Stewens beauftragt worden zum Ausdruck zu bringen, dass sie den Bericht persönlich dem Landtag vorstellen und im Ausschuss darüber diskutieren werde. Er wolle dem Bericht zwar nicht vorgreifen, könne aber auf der Grundlage des gegenwärtigen Rohentwurfs einige zentrale Punkte herausgreifen.

Bei dem Rücklauf von 4100 Fragebögen seien 1060 Dienststellen, knapp 1500 Gleichstellungsbeauftragte und Ansprechpartner sowie über 1500 kreisangehörige Gemeinden, die ja von dem Gesetz zunächst nicht einmal erfasst seien, berücksichtigt worden. Es seien Dienststellen mit weniger als 100 Beschäftigen angesprochen worden, personalrechtliche Befugnisse beachtet sowie die Ansprechpartner miteinbezogen worden. Er betont, der Bericht werde eine objektive Bestandsaufnahme darstellen.

Beachtlich sei, dass sich der Frauenanteil in Führungspositionen von 1999 bis 2002 bei knapp 30 % der Dienststellen erhöht und auch insgesamt im Freistaat Bayern zugenommen habe. Er betrage heute knapp 47 % gegenüber 45,9 % im Jahre 1999; im höheren Dienst habe er von 29 % auf 31,4 % und im gehobenen Dienst von 49,7 % auf 50,4 % zugenommen. Bemerkenswert sei auch, dass der Frauenanteil an der Teilzeitarbeit gesunken sei, während sich der Teilzeitanteil an den Beschäftigungsverhältnissen insgesamt, das heißt also unter Einbeziehung der Männer, erhöht habe. Dies sei unter Umständen auf die erhöhte Akzeptanz der Teilzeitarbeit zurückzuführen und habe arbeitsmarktpolitische Bedeutung. Auch im Sozialministerium sei eine Teilzeitoffensive gestartet worden. Erwähnenswert sei auch, dass der Anteil der Gleichstellungsbeauftragten, die dem höheren Dienst angehörten, auf nunmehr 37 % gegenüber 21 % im Jahre 1999 gestiegen sei. Auch beim gehobenen Dienst sei ein Anstieg zu verzeichnen, während im mittleren Dienst von einem Rückgang auszugehen sei.

Zu bemerken sei auch, dass nunmehr 76 % aller Gleichstellungsbeauftragten mit der Freistellung zufrieden seien, während das vor drei Jahren nur 44 % angegeben hätten. Insgesamt sei festzustellen, dass die Sensibilität der Betroffenen wesentlich erhöht sei, was zum Beispiel daran zum Ausdruck komme, dass gelegentlich darüber geklagt werde, in Personalangelegenheiten noch nicht umfassend genug einbezogen worden zu sein. Signifikante Unterschiede zwischen der Situation der Ansprechpartner und der Gleichstellungsbeauftragten seien nicht festzustellen. Bemerkenswert sei auch, dass 108 kreisangehörige Gemeinden ohne gesetzliche Verpflichtung einen Gleichstellungsbeauftragten und 102 kreisangehörige Gemeinden einen Ansprechpartner hätten. 79 % der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten verfügten über einen eigenen Etat und knapp 45 % über zusätzliches Personal. Unsicherheiten seien noch bei der Ausformulierung von Gleichstellungskonzepten zu beobachten gewesen.

Zusammenfassend könne betont werden, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern weit vorangebracht worden sei, durch die Ziele des Gesetzes mit den dortigen Vorgaben eine stärkere Sensibilisierung erreicht worden seien, man aber in den Anstrengungen nicht nachlassen dürfe, was neben der Politik auch Aufgabe der einzelnen Dienststelle sein müsse.

Abg. Christa Naaß (SPD) bringt zum Ausdruck, die Tatsache, dass bereits zum zweiten Mal darüber gesprochen werden müsse, warum der Bericht nicht rechtzeitig vorgelegt werde, beweise, dass der Frauenpolitik im Freistaat Bayern nicht der Stellenwert zukomme, der ihr zukommen müsste. Das Gesetz gebe es mittlerweile seit sechs Jahren. Bereits vor drei Jahren sei das Sozialministerium nicht in der Lage gewesen, dem Bericht rechtzeitig vorzustellen, weshalb der Ausschuss schon damals hätte Druck machen müssen. In einer Pressemitteilung des Ministeriums werde darauf hingewiesen, dass der Bericht drei Jahre nach dem ersten Gleichstellungsbericht vorgelegt werde. Sie empfinde es als nicht hinnehmbar, dass das Ministerium offensichtlich versuche, die damalige Verzögerung von fünf Monaten bei der Berücksichtigung des Zeitraums einzubeziehen. Vonseiten des Ministeriums werde sogar angezweifelt, ob es gelingen könne, den Bericht noch im Jahre 2002 fertig stellen zu können.

Nach ihrer Ansicht könne der Hinweis auf die Datenlage keinen Entschuldigungsgrund darstellen. Bei einer derart umfassenden Fragebogenaktion sei rechtzeitig damit zu beginnen, diese zu konzipieren und zu versenden. Gegenüber den Behörden müsse auf eine fristgerechte Ablieferung gedrängt werden. Dies alles könne und müsse dem Ministerium zugemutet werden. Nachdem die Verzögerungen erkennbar geworden seien, sei im März ein Antrag gestellt worden, der dann am 9. April im Ausschuss behandelt worden sei. In diesem Zusammenhang sei festgestellt worden, dass die Fragebögen erst im April versandt worden seien. Dies sei erkennbar zu spät gewesen, da auf diese Weise nicht mehr mit einem Rücklauf bis Juli zu rechnen gewesen sei. Die rechtzeitige Fertigstellung des Berichts wäre möglich gewesen, wenn es vonseiten des Sozialministeriums entsprechend organisiert worden wäre. Der Hinweis auf die Eingabe, die zu einer Veränderung der Fragebögen geführt habe, stelle nach ihrer Ansicht keinen hinreichenden Entschuldigungsgrund dar. Es wäre ohne Weiteres möglich gewesen, auf eine entsprechenden Bitte die Petition vorzuziehen und auf diese Weise die Fragebögen rechtzeitig fertig zu stellen. Nach dem Gesetz müsse der Bericht bereits im Juli vorliegen. Der Beschluss des Landtags, ihn bis zum 01.10. vorzulegen, sei ein reines Entgegenkommen gewesen, weil man damals bereits gesehen habe, dass die Sache nicht vorangehe. Dass Frau Ministerin Stewens den Bericht persönlich gebe, davon gehe sie aus. Abschließend äußerte die Abgeordnete die Bitte, nicht in drei Jahren wieder vor der gleichen Situation zu stehen. Inhaltlich könne eine Diskussion des Berichts natürlich erst nach der Vorstellung der endgültigen Fassung stattfinden.

Abg. Theresa Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betont den gesetzlichen Auftrag, diesen Bericht alle drei Jahre zu geben. Bereits nach der Ablieferung des letzten Berichts vor drei Jahren sei festgestanden, dass eine Neukonzipierung der Fragebogenaktion erfolgen müsse und diese hätte rechtzeitig eingeleitet werden können. Der Hinweis auf die Datenlage und die unterschiedlichen Stichtage könne nicht überzeugen, da diese Situation stets gleich und damit bekannt gewesen sein müsse. Sie ist der Meinung, dass das Sozialministerium an den Ausschuss einen entsprechenden Hinweis hätte geben müssen, sobald die Verzögerung festgestanden habe. Dass dies nicht geschehen sei, zeige, dass Frauenpolitik in Bayern doch ein Stiefkind sei. Es sei erfreulich, dass bei den kreisangehörigen Gemeinden Verbesserungen festzustellen seien, doch könne dies nur ein Anfang sein. Inhaltlich könne der Bericht erst diskutiert werden, wenn er in seiner endgültigen Fassung vorliege.

Abg. Ingeborg Pongratz (CSU) betont, Frauenpolitik habe einen sehr hohen Stellenwert, was letztlich auch in den bayerischen Behörden zum Ausdruck komme. Wichtig sei ihr, eine qualifizierten Bericht, der auf aktuellen Daten beruhe, zu erhalten, was aufgrund der angeführten Argumente nicht früher möglich gewesen sei. Die Auswertung von 40 000 Seiten habe eine große Kraftanstrengung dargestellt. Die Fragebogenaktion habe eine Verzögerung erfahren, nachdem die Erkenntnisse aus dem SPD-Antrag vom März hätten berücksichtigt werden müssen. In diesem Zusammenhang äußert die Abgeordnete den Wunsch, das Muster eines Fragenbogens zu erhalten.

Sie betont, die in dem ersten Zwischenbericht gegebenen Erkenntnisse seien bereits sehr erfreulich. Sie würde interessieren, ob Sanktionen für den Fall vorgesehen seien, dass Kommunen ihre Gleichstellungskonzepte nicht an das Ministerium weitergegeben hätten. Außerdem würde es sie interessieren, ob auch Fragen zu Mobbing und sexueller Belästigung in den Fragebogen eingearbeitet worden seien. Außerdem wolle sie wissen, ob der Anteil der Frauenvertretungen in Gremien erhöht worden sei.

Abg. Friedrich Odenbach (SPD) gibt zu bedenken, dass nach der erfreulichen Zunahme des Frauenanteils im höheren Dienst es aber bei weiteren gleichen Schritten noch ungefähr 36 Jahre dauern würde, bis eine zahlenmäßige Gleichheit mit den Männern erreicht sei. Er frage in diesem Zusammenhang, ob es Überlegungen im Ministerium gebe, den Frauenanteil in einem kürzeren Zeitraum steigen zu lassen. Es gehe letztlich darum, den Frauen zu ermöglichen, Beruf und Familie zu vereinbaren. Dies sei bedeutsam, weil ja mittlerweile bei den Studentenzahlen ein Gleichstand erzielt worden sei.

Der Abgeordneten wirft die Frage auf, inwieweit die vom Ministerium angesprochene Teilzeitoffensive letztlich zu Neueinstellungen geführt habe. Viele Beschäftigten hegten im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit die Hoffnung, dass der freiwerdende Arbeitsplatz anderweitig besetzt werde, während Teilzeitarbeit durch die Beschäftigungsbehörden häufig zum Stellenausbau genutzt werde. Außerdem interessiere ihn, wie es sich mit den Begriffen "Gleichstellungsbeauftragte" und "Ansprechpartner" verhalte.

Abg. Joachim Unterländer (CSU) betont, aufgrund der materiellen Verbesserungen und der Erkenntnisse, die man bei den verschiedenen Diskussionen gewonnen habe, sei die eingetretene Verzögerung nachvollziehbar begründet. Er gehe davon aus, dass die neuen Erkenntnisse zu einer erheblichen materiellen Aufwertung des Gleichstellungsberichts führen würden. Die Kritik der Opposition zeige, dass inhaltlich an dem Bericht nichts auszusetzen sei. Begrüßenswert sei, dass ein Bewusstseinswandel in den Behörden zum Ausdruck gekommen sei, auch wenn in einzelnen Bereichen noch Nachholbedarf bestehe. Insgesamt sei festzustellen, dass Frauenförderung nirgends so gut bewerkstelligt sei wie im öffentlichen Dienst. Aus dieser Tatsache seien Erkenntnisse zu ziehen, wie die dort gewonnenen Ergebnisse auf die Privatwirtschaft übertragen werden könnten. Es gehe in jedem Fall darum, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter und Mütter zu gewährleisten.

Abg. Christine Goertz (SPD) stellt zusammenfassend fest, sie könne die verzögerte Abgabe des Berichts nicht akzeptieren. Sie setze voraus, dass der Bericht qualitativ hochwertig und gründlich sei; insofern stelle diese Tatsache keinen Grund für eine Verzögerung dar. Sie hätte gerne gewusst, ob sich der Rückgang des Anteils der Gleichstellungsbeauftragten im mittleren Dienst begründen lasse.

Abg. Christa Naaß (SPD) weist die Behauptung, der Antrag der SPD vom 06.03.2002 sei für die Verzögerung der Abgabe des Berichts maßgeblich, entschieden zurück. Der Antrag habe eine Aufforderung an die Staatsregierung enthalten, den Bericht fristgerecht zu geben, weil damals klar gewesen sei, dass die Fragebögen nicht rechtzeitig versandt worden seien. Zu einer Verzögerung habe das auf keinen Fall geführt. Auch sie würde es begrüßen, wenn Sanktionsmöglichkeiten in das Gesetz aufgenommen würden. Die SPD habe das immer wieder gefordert, doch sei es vonseiten der CSU abgelehnt worden. Ihrer Ansicht nach sei eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes dringend erforderlich, doch habe sich Frau Ministerin Stewens immer wieder dagegen gesträubt. Die nicht fristgerechte Vorlage des Berichts trotz des Beschlusses, ihn spätestens zum 01.10. vorzulegen, stelle nach ihrer Auffassung eine Missachtung des Parlaments dar.

MD Seitz (Sozialministerium) betont noch einmal, das Gesetz enthalte keine Stichtagsregelung, sondern bringe lediglich zum Ausdruck, dass dem Landtag alle drei Jahre zu berichten sei. Vom Landtag sei festgelegt worden, dass der dritte Bericht eine definitive Aussage darüber enthalten müsse, inwieweit die Ziele dieses Gesetzes erreicht worden seien. Der Bericht solle also die Grundlage dafür liefern, wie die Fortentwicklung des Gesetzes im Jahre 2006 erfolgen solle. Eine frühzeitige Fertigstellung des Berichts hätte auf jeden Fall zur Folge, dass der Bericht auf der aktuellen Datenlage basieren würde.

Er betont noch einmal, dass Frauenpolitik ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Sozialministeriums sei. Weiterhin sagt er die Weitergabe des Fragebogens an interessierte Abgeordnete zu. Er führt aus, das Gesetz enthalte keine Sanktionsmöglichkeiten, da man bei der Beratung und Verabschiedung auf Sensibilisierung und Vorbildwirkung habe setzen wollen. Im Augenblick würden im höheren Dienst wesentlich mehr Frauen als Männer eingestellt, weil sie bessere Examensergebnisse vorweisen könnten. Aussagen über Mobbing und sexuelle Belästigung würden in den Fragebögen nicht abgefragt, da auch das Gleichstellungsgesetz diese Themenbereiche nicht enthalte. Hinsichtlich der Besetzung von Gremien sei hervorzuheben, dass dort der Anteil von Frauen wesentlich gestiegen sei. Zu Frage von Neueinstellungen als Folge von Teilzeitarbeit müsse er einräumen, dass aufgrund des Spardrucks 25 % der durch Teilzeitarbeit freiwerdenden Stellen eingespart würden. Dies beruhe aber auf Vorgaben des Parlaments, die aus dessen Budgetrecht resultierten. Im Hinblick auf den angesprochenen Nachholbedarf betone er, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein gleichstellungspolitisches und nicht allein ein frauenpolitisches Thema sei. Der von ihm erwähnte Rückgang des Anteils von Frauenbeauftragten im mittleren Dienst sei darauf zurückzuführen, dass sich insgesamt mehr Frauen aus dem gehobenen und höheren Dienst für diese Aufgabe engagierten.

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