Dokumente aus dem Bayerischer Landtag
Bayerisches Gleichstellungsgesetz:
Entwurf Staatsregierung (mit Änderungen) von CSU-Mehrheit angenommen (Beschluss)
SPD-Gesetzentwurf und Entwurf der Grünen von CSU-Mehrheit abgelehnt

Die zum Protokoll-Auszug gehörenden Drucksachen sind wie andere Anträge und Anfragen über http://www.bayern.landtag.de/ zu erhalten

Bayerischer Landtag Plenarprotokoll 9. Mai 1996
 - Auszug TOP 2 bis 4 -

Inhaltsverzeichnis (mit Sprungmöglichkeit):
Wortprotokoll mit Liste der Gesetzentwürfe
Abgeordnete Lochner-Fischer (SPD)
Abgeordnete Riess (CSU)
Abgeordnete Münzel (Grüne)
Abgeordnete Staatsministerin Stamm (CSU)
Abgeordnete Narnhammer (SPD)
Abgeordneter Pschierer (CSU)
Abgeordnete Dr. Fickler (CSU)
Abgeordnete Lochner-Fischer (SPD)
Abgeordneter Pschierer (CSU)
Abstimmung

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Tagesordnungspunkt 2

Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Schmidt, Lochner-Fischer und Fraktion (SPD):
Gesetz über die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst und bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern
und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen im öffentlichen Bereich (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG) (Drucksache 13/663)
>Zweite Lesung<

Tagesordnungspunkt 3

Gesetzentwurf der Abgeordneten Münzel, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bayerisches Antidiskriminierungs- und Frauenförderungsgesetz (Drucksache 13/715)
>Zweite Lesung<

hierzu:
Änderungsantrag der Abgeordneten Münzel, Elisabeth Köhler, Lehmann und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/2755)

Tagesordnungspunkt 4

Gesetzentwurf der Staatsregierung:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG) (Drucksache 13/2784)
>Zweite Lesung<

hierzu:
Änderungsantrag der Abgeordneten Riess, Dr. Eykmann, Kobler und anderer und Fraktion (CSU) (Drucksache 13/3806)


Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt eine Stunde pro Fraktion. Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Lochner-Fischer.


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Frau Lochner-Fischer (SPD): Herr Präsident, meine wenig zahlreichen Damen und Herren! Die Beratungen zum Gleichstellungsgesetz hätten gar nicht symbolträchtiger terminiert werden können: zwischen dem Tag der Arbeit und dem Muttertag, aber wesentlich näher am Muttertag. Gleichzeitig herrscht draußen ein Wetter, bei dem meine Oma immer sagte: "Moni, da Himmebaba woind."

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich hoffe, daß die Beratungen heute nicht so ausgehen, daß er weiterhin Grund hat zu weinen. Am heutigen Tag findet eine lange Geschichte ihren vorläufigen Abschluß. Aus dem hartnäckigen Nein der CSU zu einem Bayerischen Gleichstellungsgesetz wurde ein "Na, wenn es denn sein muß". So sieht das Ergebnis auch aus: Sieben Seiten Unwilligkeit; sieben Seiten vollgestopft mit dehnbaren Begriffen. Ein Gesetzestext, der klare Gebote scheut und nur an sehr wenigen Punkten griffig wird; ein zahnloses Tigerbaby. Und wenn wir nicht ganz gut aufpassen, wird daraus auch noch ein Schmusekätzchen.

(Beifall der Frau Abgeordneten Haas (SPD))

Doch die SPD und die bayerischen Frauenorganisationen und -gruppen werden aufpassen. Wir alle werden darauf hinarbeiten, daß das Baby wächst, gedeiht und Zähne bekommt, so wie wir darauf hingearbeitet haben, daß dieses ungeliebte Kind der CSU überhaupt geboren werden konnte. Denn Sie dachten, mit Ihrem Nein zu unserem Gesetzentwurf am 19. Juli 1995, in der letzten Legislaturperiode, hätten Sie das Gleichstellungsgesetz erfolgreich "abgetrieben". Sie glaubten, im Wahlkampfgetöse würden die Forderungen von Frauen untergehen - aber weit gefehlt: Die SPD hat diese in der neuen Legislaturperiode sofort wieder aufgegriffen. Seither treiben wir Sie, verehrte Herren von der CSU, vor uns her, nicht nur mit Anträgen hier im Hause, sondern auch mit Veranstaltungen, Briefen, Aktionen und Petitionen. Fast alle bayerischen Frauenverbände haben das Thema Gleichstellungsgesetz inzwischen aufgegriffen und zu ihrem Anliegen gemacht.

Daß die SPD die Regierungspartei vor sich hertreibt, paßte allerdings so gar nicht in das Bild, das Sie sonst so gerne von der SPD zeichnen. Deshalb setzten Sie die Dampfkanonen Ihres mächtigen Apparates in Gang, bis niemand mehr so recht wußte, zu welcher Partei die Ministerin eigentlich gehört, was ein Referentenentwurf ist oder wer Gesetze tatsächlich beschließt. Zwischenzeitlich hatte es sogar den Anschein, als kämpfe die Ministerin mit uns gemeinsam für ein Gleichstellungsgesetz, das diesen Namen auch verdient. Doch der Schein trog. Sie ließ sich von den Mitgliedern des Kabinetts, von den kommunalen Spitzenverbänden, allen voran dem Landkreistag, und Teilen ihrer eigenen Fraktion zurückpfeifen. Heute sitzen die CSU-Frauen da und sind froh, daß der von uns mobilisierte Druck groß genug war, um wenigstens noch ein paar kleine Verbesserungen durchzusetzen. Daß Sie sich nicht schämen, meine Herren von der CSU, Ihren Kolleginnen das anzutun!

Glauben Sie wirklich, daß mit Ihrer Sturheit die Berufstätigkeit von Frauen verhindert und die Gleichstellung auf Dauer behindert werden kann? Sie hätten auf den Sachverstand der Frauenbeauftragten und Frauenverbände hören sollen.

Die Zeit der Sonntagsreden ist vorbei, mit denen Sie immer wieder versuchten, die Frauen einzulullen. Fegen wir doch einmal die Nebelwolken der gigantischen Propagandamaschinerie der Staatsregierung beiseite und widmen uns den Fakten: Der Weg bis zum heutigen Tag war lang, sehr lang. Sie von der CSU-Fraktion sind keinen, aber auch nicht den kleinsten der dafür nötigen Schritte von alleine gegangen. Sie mußten in all den Jahren von der Opposition in diesem Haus und der Frauenbewegung draußen angestoßen und getrieben werden.

(Hofmann (CSU): Gejagt habt ihr uns!)

- Selbst zum Jagen ließen Sie sich nicht tragen.

(Heiterkeit)

In der 11. Legislaturperiode, am 1. Februar 1989, hatte der Landtag auf Antrag der SPD beschlossen, daß künftig eine berufliche Förderung von Frauen in den Ministerien stattfinden soll. Die in den darauf folgenden Jahren feststellbare Erhöhung des Frauenanteils im höheren Dienst um sage und schreibe 12,7 % war einzig und allein der Ausweitung des höheren Dienstes, sprich zusätzlichen Planstellen zu verdanken. Wenn wir diesen Weg weitergehen würden, dann hätten wir in etwa 50 Jahren die Gleichstellung im öffentlichen Dienst durch eine Verdoppelung der Planstellen erreicht.

Am 27. Juni 1991 forderte die SPD-Fraktion in einem Antrag die Vorlage eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern. In sechs Eckpunkten wurde folgendes gefordert:
1. die Grundsicherungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
2. Vorschriften und Instrumente, die Gleichstellung kontrollierbar und wirklich verbindlich machen;
3. die Vorgabe von Ergebnisquoten;
4. gesetzliche Absicherung der Gleichstellungsbeauftragten;
5. Einführung des Kriteriums Frauenförderung bei der Vergaberichtlinie und der Wirtschaftsförderung;
6. die Einbeziehung aller Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung in das Gesetz.
Zu diesen Forderungen stehen wir heute noch. Sie finden all diese Punkte in unseren beiden Gesetzentwürfen wieder.

Unsere Forderungen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, vor allem die Forderung nach einem gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung und nach Beseitigung der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten, führte zu langen und harten Auseinandersetzungen in den jeweiligen Ausschüssen. Die Forderungen nach Quoten und Frauenförderplänen wurden als Hirngespinste wild gewordener SPD-Frauen abgetan. In der Forderung nach einem flächendeckenden Kindergartennetz sahen viele den Versuch, die angeblich so heile bayerische Familie zu zerstören.

Die Eckpunkte der SPD wurden in diesem Haus zwei Jahre lang beraten. Sie haben den Weg genommen von der totalen Ablehnung bis hin zur Auffassung: Über den einen oder anderen Punkt könne man durchaus reden, aber es werde kein bayerisches Gleichstellungsgesetz geben; außerdem warte man auf das Bundesgesetz. Nach vielen, vielen Beratungsmonaten wurde der gesamte Antrag von der CSU-Mehrheit dieses Hauses abgelehnt, denn Bayern braucht nach Meinung der CSU kein Gleichstellungsgesetz; wenn überhaupt etwas gemacht werden muß, dann macht das die Staatsregierung auch ohne Gesetz. Das ist drei Jahre her. Offensichtlich ist die jetzige Staatsregierung zumindest in dem einen Punkt einsichtiger, als es die alte war.

Wie wir wissen, haben die Appelle, auf freiwilliger Basis für Gleichstellung zu sorgen, nichts gebracht. Immer noch befindet sich mehr als die Hälfte der Frauen im einfachen Dienst; nur etwa jede zehnte Frau befindet sich im höheren Dienst. Bei den Männern ist das Verhältnis fast umgekehrt.

(Dr. Weiß (CSU): Das ist doch dann logisch!)

Dort, wo Entscheidungen getroffen werden, wo die Zukunft gestaltet wird, sind oft noch überhaupt keine Frauen zu finden. Ich empfehle hierzu das Studium der umfangreichen Antwort des Sozialministeriums auf meine Anfrage bezüglich der Besetzung von Kommissionen, Beiräten und Gremien des Freistaats auf Drucksache 13/3657. Von 228 Kommissions- und Beiratsmitgliedern aus der Wissenschaft sind gerade 18 Frauen, also 7,9 %. Von den 779 Kommissions- bzw. Beiratsmitgliedern aus den Verbänden sind 97 Frauen, also 12,5 %. Das ist das Ergebnis von Appellen. Das war und ist uns nicht genug.

Diese Auffassung teilen sehr viele Frauen und inzwischen auch Männer in unserem Land. Um auf ihre Lage aufmerksam zu machen, organisierten die Frauen am 8. März 1994 einen Frauenstreiktag. Allen Unkenrufen zum Trotz wurde er ein riesengroßer Erfolg. In den Bussen, Kaufhäusern, Schulen und am Arbeitsplatz wurde über die Situation von Frauen diskutiert. Die Medien griffen das Thema auf. Der Landtag wurde in einer Aktuellen Stunde mit den Problemen von Frauen konfrontiert. Auch die Staatsregierung konnte vor der Bewegung die Augen nicht mehr verschließen.

Ministerpräsident Stoiber sagte bei einem Fernsehauftritt ein bayerisches Gleichstellungsgesetz zu. Die SPD-Fraktion legte kurz darauf einen eigenen Gesetzentwurf vor. Bei der CSU herrschte erst einmal wieder Funkstille. Die Staatsregierung gab hin und wieder bekannt, sie arbeite an einem Gesetzentwurf. Statt dessen kam am 24. Juni 1994 aus dem Ministerrat eine Presseerklärung mit Eckpunkten. Dieses Papier hatte nicht einmal einen empfehlenden Charakter, sondern nur ein erneutes Versprechen: Nach den Wahlen wird es ein bayerisches Gleichstellungsgesetz geben.

Der erste SPD-Gesetzentwurf wurde am 19. Juli 1994 vom Landtagsplenum abgelehnt. Über die Forderung der Anerkennung der Qualifikation aus dem Ehrenamt oder der Familienarbeit wurde namentlich abgestimmt. Wir freuen uns darüber, daß die CSU von ihrem damaligen Nein abgerückt ist und unseren Forderungen in dem heute vorliegenden Gesetzentwurf entsprechen wird. Sie haben sich inzwischen überzeugen lassen. Leider gilt dies nicht für die anderen wichtigen Punkte, die für ein wirkliches Gleichstellungsgesetz in der heutigen Zeit wesentlich sind.

Die SPD-Landtagsfraktion hat daher am 8. März 1995, also vor mehr als einem Jahr, diesem Haus einen eigenen Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt. Unser Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes ist das Resultat vieler Fachgespräche, Anhörungen und Diskussionen, die im Vorfeld mit Verbänden, Frauenbeauftragten, Personalrätinnen, Kommunalpolitikerinnen, Kommunalpolitikern und vielen anderen stattgefunden haben.

Nach der Einreichung wurde unser Gesetzentwurf erneut in zig Veranstaltungen und Anhörungen außerhalb des Landtags diskutiert. Selbst wenn Sie auf der rechten Seite dieses Hauses das nicht gerne hören: So gut wie alle Frauenverbände, Frauenorganisationen und Gleichstellungsbeauftragten möchten, daß heute unser Gesetzentwurf hier angenommen wird. Unser Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes gibt klare gesetzliche Vorgaben, ist leicht in die Praxis umzusetzen und macht die Ergebnisse kontrollierbar. Kurz: Unser Entwurf enthält alles, was wir im Regierungsentwurf vermissen.

Die Ziele unseres Gesetzentwurfs sind: historisch bedingte strukturelle Benachteiligungen von Frauen abzubauen und dabei die Unterscheidbarkeit männlicher und weiblicher Lebensmuster und Lebensplanungen zu berücksichtigen, den gleichberechtigten Zugang und Aufstieg von Frauen im öffentlichen Dienst und in allen Unternehmungen der öffentlichen Hand in Bayern zu ermöglichen. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir auf allen Ebenen Frauenbeauftragte und Gleichstellungsstellen einrichten sowie mittels Frauenförderplänen mit verbindlichen und realisierbaren Zielvorgaben die Situation von Frauen verbessern.

Wenn wir die Gleichstellung von Männern und Frauen im gesamten öffentlichen Bereich erreichen wollen, brauchen wir kommunale Frauenbeauftragte. Sie sind tätig als Klammer zwischen der inneren Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern. Sie sind behördenübergreifende Anlaufstelle. Sie wirken bei Planungen mit und bringen dabei die Bedürfnisse von Frauen ein und vieles mehr. Es gibt für uns keinen vernünftigen Grund, weshalb das Vorhandensein einer kommunalen Gleichstellungsstelle nicht wie in unserem Entwurf an die Größe der Kommune, sondern wie im Regierungsentwurf an deren Rechtsstellung, sprich ob kreisangehörig oder nicht, gekoppelt werden soll.

Mit den Frauenförderplänen wollen wir konkrete Ergebnisquoten vorgeben. Deren Einhaltung wird laufend kontrolliert. Verstöße dagegen können sanktioniert werden. Die Frauenförderpläne haben aber auch noch einen anderen Aspekt. Durch sie wird die öffentliche Verwaltung für Frauenprobleme sensibler und aufgeschlossener. Dadurch ändert sich auch der Umgang von Behörden mit Bürgerinnen.

Aufgrund dieser beiden Punkte reicht unser Gesetzentwurf weit über den Geltungsbereich des öffentlichen Dienstes hinaus. Durch die Änderung der Haushaltsordnung wollen wir zudem noch erreichen, daß Frauenförderung auch in der Privatwirtschaft zum Planungsinstrument wird.

Die Staatsregierung gibt dagegen als ein Ziel die Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel an. Was dies mit der Erreichung der Gleichstellung von Männern und Frauen zu tun hat, konnte auch in den Ausschußberatungen nicht geklärt werden. Falsch ist zumindest die Behauptung, daß sich dieser Finanzvorbehalt in allen Gesetzeszielen wiederfinden würde. Richtig wäre eine andere Erklärung: Die Durchführung des Gesetzes hängt an dem seidenen Faden der Finanzkraft der einzelnen Kommune oder an der Planstellenausstattung der einzelnen Behörde. Ich rede jetzt nicht von denen, die das Gesetz gar nicht umsetzen wollen und mit dem Finanzvorbehalt eine bequeme Türe geöffnet bekommen. Ich rede von der Gleichbehandlung der Menschen in diesem Land. Es kann doch nicht angehen, daß Frauen in einer reichen Kommune eine Gleichstellungsstelle erhalten, aber in einer ärmeren keine. Wo bleibt denn da die Gleichberechtigung, in diesem Falle von Frauen und Frauen?

(Beifall bei der SPD - Frau Renate Schmidt (SPD): Sehr wahr!)

Wir fordern Sie auf: Streichen Sie den generellen Finanzvorbehalt. Das Gesetz muß uneingeschränkt für alle Menschen in Bayern gelten.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit dieser Zielbestimmung ist dieser Gesetzentwurf für uns unannehmbar. Daran ändern auch die beiden Verbesserungen nichts, für die wir uns stark gemacht haben. Die Ehrenamtlichkeit der Frauenbeauftragten ist gefallen. Der Maulkorb für Frauenbeauftragte wurde auf die beamtenrechtliche Formulierung reduziert. Beide Forderungen wurden mit Hunderten von Postkarten sowie in vielen Briefen und Petitionen von großen Organisationen an den Landtag erhoben. Es ist ein riesiger Erfolg, daß diese Forderungen durchgesetzt werden konnten.

(Beifall bei der SPD)

Das ist der Erfolg einer Bewegung, die sich nicht mehr abspeisen läßt mit beschwichtigenden Presseerklärungen, einer Bewegung, die ihre demokratischen Rechte genutzt und lautstark ihre Forderungen gestellt hat.

Mit uns gemeinsam gekämpft und ihre Forderungen erhoben haben: der DGB Bayern, die ÖTV Bayern, die Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen, der Bayerische Landesfrauenausschuß, die Katholische Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenbewegung, der Arbeitsbereich Frauen in der evangelischlutherischen Kirche Bayern, der Katholische Deutsche Frauenbund Bayern, die Katholische Frauengemeinschaft im Diözesanverband München-Freising, der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Akademikerinnenbund und viele andere mehr.

Dieses Bündnis und alle diese Frauen werden sich auch künftig nicht mehr abspeisen lassen und werden aufpassen, daß dieses Gesetz zu ihren Gunsten ausgelegt wird. Dieser Erfolg, diese Änderung einiger Punkte im Gesetzesentwurf, macht uns aber nicht blind für die Unverbindlichkeit, das Fehlen von konkreten Ergebnisbeschreibungen und vor allem das Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten im Regierungsgesetzentwurf. Daß kreisangehörige Städte, auch wenn sie noch so groß sind, keine Gleichstellungsstellen errichten müssen, ist uns ebenso unverständlich wie die Möglichkeit, das Gesetz durch Satzungen auszuhebeln.

Die Alternativen und die Forderungen der SPD finden sich in einem eigenen Gesetzentwurf wieder. Wir geben uns nicht mit weniger zufrieden. Deshalb werden wir den Regierungsentwurf ablehnen.

(Beifall bei der SPD)


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Präsident Böhm: Als nächste hat Frau Kollegin Riess das Wort.

Frau Riess (CSU): Herr Präsident, Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Kollegin Monica Lochner-Fischer, ich bin ja mit Ihnen einig, daß wir einen langen und steinigen Weg gegangen sind, und ich hoffe, sagen zu können: Was lange währt, wird endlich gut. Ich weiß aber auch aus vielen Gesprächen, auch mit Männern Ihrer Fraktion, daß das nicht nur ein Problem der Männer der CSUFraktion ist, sondern der Männer generell.

(Beifall der Frau Abgeordneten Anneliese Fischer (CSU))

Ich habe auch bei Ihnen doch - -

(Dr. Albert Schmid (SPD): Das weisen wir zurück!)

- Ich möchte jetzt niemanden persönlich zitieren, Herr Schmid, aber ich denke, wenn es ans Teilen geht, haben alle Männer Nachholbedarf.

(Beifall bei weiblichen Abgeordneten)

Die Frauen der CSU-Fraktion waren selbstbewußt genug, um diesen Weg zielorientiert und - ich gebe es zu - sehr überlegt zu gehen. Ich verhehle auch nicht, daß uns mancher Druck hilfreich war, aber jagen mußten wir uns nicht lassen.

(Beifall der Frau Abgeordneten Anneliese Fischer (CSU))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Stillstand in der Gleichberechtigungspolitik kann sich unsere Gesellschaft nicht leisten. Zukunftsprobleme sind ohne Frauen nicht zu lösen. Mit dieser Aussage möchte ich Familienministerin Nolte zitieren; das waren ihre Worte auf der Weltfrauenkonferenz in Peking. Ich meine - so lange ist das gar nicht her -, sie haben unumschränkt Gültigkeit.

In den vergangenen Jahrzehnten ist es uns nicht ausreichend gelungen, Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen durchzusetzen. Volle Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist nicht erreicht, solange nur 5,7 Prozent der deutschen Hochschullehrer Frauen sind. Gleichberechtigung ist auch nicht erreicht, wenn Frauen in Führungspositionen der deutschen Wirtschaft nur mit 3 Prozent vertreten sind. Volle Gleichberechtigung ist auch nicht erreicht, solange in wichtigen Entscheidungsgremien nur 7 Prozent Frauen vertreten sind.

Daß es in Bayern auch noch einen erheblichen Nachholbedarf gibt, zeigt uns die schriftliche Anfrage, die Frau Kollegin Monica Lochner-Fischer vorhin zitiert hat. Sie stammt vom 22. März 1995 und ist vor noch nicht allzulanger Zeit von der Staatsregierung beantwortet worden.

Liebe Kollegen - hier spreche ich ganz gezielt die Männer an -, es geht um die Anerkennung der Verschiedenartigkeit und Gleichwertigkeit unterschiedlicher Lebensentwürfe der Frauen. Ich meine, die Gleichberechtigungspolitik steht gegenwärtig vor einem bedeutenden Wandel. Gleichberechtigungspolitik ist nach Auffassung meiner Fraktion eine Politik, die auf umfassende Partnerschaft zwischen Männern und Frauen hinarbeitet. Gleichberechtigung ist aber auch die Fähigkeit zum Teilen - das habe ich vorhin schon angesprochen -, zum Teilen von Aufgaben und Verantwortung zum Teilen von Rechten und Pflichten in der Familie und im Berufsleben, zum Teilen im sozialen Engagement und vor allem auch in politischen Entscheidungsprozessen.

Wenn ich so die Zeitungen der letzten Tage aufschlage, muß ich sagen: Was jetzt bei der Besetzung der politischen Gremien nach den Kommunalwahlen wieder passiert, gibt uns allen Anlaß zu großer Sorge. Wenn der größte Landkreis Bayerns, in dessen Kreistag nahezu 40 % der Mitglieder Frauen sind, nicht in der Lage ist, eine Frau als stellvertretende Landrätin zu nominieren, dann, meine ich, haben wir hier einen ganz erheblichen Nachholbedarf.

(Frau Renate Schmidt (SPD): Das ist wohl wahr! - Zuruf von der SPD: Pfui! - Beifall bei der SPD)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir erreichen, daß die Gleichberechtigung im Bereich des öffentlichen Dienstes besser verankert wird, als dies zur Zeit der Fall ist. Verbindliche rechtliche Bestimmungen treten an die Stelle von unverbindlichen Regelungen, freiwilligen Verpflichtungen und Absichtserklärungen. Der vorliegende Gesetzentwurf wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Frauen müssen verstärkt da beteiligt werden, wo die Entscheidungen fallen. Wir müssen alles unternehmen, damit Frauen ein natürliches Verhältnis zur Macht bekommen. Macht ist nichts Unmoralisches, wenn sie verantwortungsvoll angewandt wird, sondern Macht ist die Grundlage von Einfluß-, Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten.

Viele Aufgaben, die zu bewältigen sind, liegen vor uns. Es kann nicht sein, daß Frauen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden. Es kann nicht sein, daß ehrenamtliche soziale Tätigkeit so geringgeschätzt wird. Sie muß aufgewertet werden.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die soviel strapaziert wird, muß in noch größerem Umfange verwirklicht werden. Die soziale Sicherung der Familie muß gewährleistet sein.

Der breite Geltungsbereich des Gesetzes - es gilt für die Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern - gewährleistet, daß jede Beschäftigte oder jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern von diesem Gesetz erfaßt wird. Es ist einmalig innerhalb der Bundesländer, daß in einem Gleichstellungsgesetz ausnahmslos auch die Körperschaften des öffentlichen Rechts mit aufgenommen sind. Das sind unter anderem die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, der Bayerische Rundfunk, die Sparkassen und die Universitäten. Entscheidende Widerstände aus diesen Bereichen waren zu überwinden.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, daß alle drei Jahre von den Behörden ein Gleichstellungskonzept aufgestellt wird, das klare Vorgaben macht, ohne zu gängeln. Damit kann jede Dienststelle einerseits auf die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort reagieren; andererseits sind die Dienststellen, die personalrechtliche Befugnisse haben, verpflichtet, die Vorgaben dieses Gesetzes umzusetzen. Damit, meine ich, werden Personalplanung und -entwicklung transparenter und in sich stimmiger. Die Aufgaben können entsprechend neu geschaffen, gestaltet und vergeben werden.

Meine Damens und Herren, die Oppositionsentwürfe sehen kein Gleichstellungsgesetz vor, sondern Frauenförderpläne, die strikt vorschreiben, wie sich Gleichberechtigung zu entwickeln hat. Daß eine derartige Quotierung nicht möglich ist, zeigt das Urteil, das am 5. März 1996 vom Bundesarbeitsgericht ergangen ist - Anlaß war eine Bremer Angelegenheit - und zur Frauenquote folgendes ausführt:

Künftig dürfen Bewerberinnen im öffentlichen Dienst gegenüber gleichqualifizierten Männern nicht mehr vorrangig berücksichtigt werden.

Das Bundesarbeitsgericht bezog sich mit seinem Urteil auf den Europäischen Gerichtshof, der schon am 17. Oktober 1995 entschieden hatte, daß das Gemeinschaftsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht.

Bemerkenswert in diesem vorliegenden Gesetzentwurf sind auch die unterschiedlichen Gewichtungen bei den materiell-rechtlichen Regelungen. Der Entwurf der Staatsregierung setzt hier familienpolitische Maßstäbe. So ist eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit für Beschäftigte mit Familienpflichten vorgesehen. Teilzeitarbeit muß nicht automatisch Halbtagsarbeit bedeuten, sondern flexible Arbeitszeit kann ganz verschiedene Formen haben. Ausreichende Angebote an Teilzeitarbeitsplätzen auch für Stellen - das, meine ich, ist entscheidend - mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen sind vorzuhalten.

Ein weiterer Punkt ist die vorrangige Berücksichtigung von Beschäftigten, die aus familiären Gründen beurlaubt oder teilzeitbeschäftigt sind. Außerdem ist ein vorrangiges Anbieten auch von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen oder befristeten Beschäftigungsmöglichkeiten an Frauen vorgesehen, die aus familiären Gründen beurlaubt sind. Ich meine, gerade das erleichtert anschließend wieder die Rückkehr in den Beruf.

Etwas, worauf die CSU-Frauen besonders stolz sind, ist die Einbeziehung der Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen und aus Ehrenämtern für die Beurteilung der Eignung bei Einstellungen und Beförderungen.

Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen dazu ein Beispiel bringe, das erst wenige Tage alt ist. Eine Lehrerin, Stellvertreterin eines sogenannten kleinen Rektors, das heißt eines Rektors einer Schule mit nur 180 Kindern, hat sich um eine Schulleiterstelle beworben. Zwei Jahre war diese Stelle vakant, und zwei Jahre hat diese Frau, Mutter von sechs Kindern, bewiesen, daß sie in der Lage ist, diese Schule aus einer schwierigen Situation heraus zu befrieden und wieder gut zu führen. Nun stand die Besetzung der Schulleiterstelle an. Und wie es im Leben so ist, gab es mehrere Bewerbungen, und die Juristen der zuständigen Bezirksregierung haben einen Bewerber, der den Titel Konrektor führen durfte, weil er von einer großen Schule kam, bevorzugt. Das heißt, weil nun einmal nicht sein kann, was nicht sein darf, hatten sich die Juristen der zuständigen Bezirksregierung entschlossen, einen Mann zu benennen. Wir haben letzte Woche von diesem Vorfall Kenntnis bekommen und haben mit dem Minister gesprochen. Er hat dies zur Chefsache gemacht und vorgestern dieser Mutter von sechs Kindern die Schulleitung übertragen.

(Beifall bei der CSU)

Dafür möchte ich ihm herzlich danken.

Ein weiterer Punkt sind die Wiedereinstellungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die aus familiären Gründen aus dem Dienst oder dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind.

Der Entwurf der Staatsregierung weist den Gleichstellungsbeauftragten - was de jure auch Männer sein können, aber in der Praxis sicherlich nur Frauen sein werden - die wichtige, aber auch schwierige Dienstaufgabe zu, einerseits aktiv die Gleichstellung zu fördern, andererseits aber auch den Gesetzesvollzug zu überwachen.

Hieraus erklärt sich ihre besondere Rechtsstellung innerhalb der Dienststellen. Gleichstellungsbeauftragte sind grundsätzlich der Dienststellenleitung unmittelbar unterstellt und haben bei ihr ein unmittelbares Vortragsrecht. In Erfüllung ihrer Aufgaben sind sie weisungsfrei. Sie sind rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und frühzeitig bei allen gleichstellungsrelevanten Vorhaben zu beteiligen. Soweit erforderlich sind sie von ihrer sonstigen dienstlichen Tätigkeit freizustellen. Gegenüber der Dienststellenleitung steht ihnen ein Beanstandungsrecht zu.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, daß damit die Gleichstellungsbeauftragten gut gerüstet ihre Aufgaben wahrnehmen können.

(Beifall bei der CSU)

Im Kommunalbereich werden Bezirke, Landkreise und kreisfreie Gemeinden zur Bestellung von hauptamtlichen oder teilhauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet. Kreisangehörigen Gemeinden ist dies freigestellt. Bereits jetzt sind in so gut wie allen nunmehr verpflichteten kommunalen Körperschaften Gleichstellungsbeauftragte tätig. Egal, ob sie ihr Amt ehrenamtlich oder hauptamtlich oder teilhauptamtlich wahrnehmen, sie haben nach allgemeiner Ansicht sehr gut, engagiert und qualifiziert gearbeitet.

Der Entwurf sieht vor, daß für kommunale Gleichstellungsbeauftragte die gleichen Regelungen zu Aufgaben, Rechten und Pflichten gelten wie für die staatlichen. Um dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht Genüge zu tun, kann durch Satzung auch Abweichendes bestimmt werden. Diesen Satzungsvorbehalt räumen auch alle anderen Gleichstellungsgesetze der Bundesländer ein. Brandenburg schreibt: Nähere Ausgestaltung wird der Hauptsatzung überlassen. Baden-Württemberg trifft keine Regelungen. Schleswig-Holstein: Das Nähere regelt die Hauptsatzung. NordrheinWestfalen: Das Nähere regelt die Hauptsatzung. Rheinland-Pfalz: Das Nähere regelt die Gemeindeordnung. Niedersachsen: Diese Vorgaben gelten nicht für die Verwaltungen der Gemeinden und Landkreise; sie treffen eigenständige Regelungen. Ich denke, das hat gute Gründe, und wir befinden uns hier im Verbund aller anderen Bundesländer, die zum Teil Regierungen anderer politischer Richtung haben.

Wir alle sind uns einig, daß wir ein effektives Gesetz brauchen. Das Anliegen ist zu wichtig, zu bedeutsam für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bayern und zu bedeutsam für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir wissen aber auch, daß durchaus noch manche Skeptiker überzeugt und gewonnen werden müssen.

Meine Damen und Herren, Gesetze sind die eine Sache, das alltägliche Leben eine andere. Das Gesetz kann nur die Rahmenbedingungen schaffen, um die anstehenden Aufgaben zu lösen und zu meistern. Es gilt jetzt tatkräftig ans Werk zu gehen und das Gesetz mit Leben zu füllen.

Gestatten Sie mir, bevor ich zum Schluß komme, daß ich noch einen Dank an die Staatsministerin überbringen darf, an meinen Fraktionsvorsitzenden, Alois Glück, bei dem ich in den schwierigen Verhandlungen immer Rückendeckung fand, ganz besonders aber an den Ausschußvorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Herrn Dr. Eykmann, mit dem ich im Vorfeld alle Änderungen besprechen konnte und bei dem ich große Rückendeckung in allen Verhandlungen hatte. Ein ganz herzlicher Dank gilt auch dem Berichterstatter Franz Pschierer, der im Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes eine schwierige Aufgabe hatte und sich manchen Spott der Oppositionspolitikerinnen gefallen lassen mußte, weil er sich mit dem Gleichstellungsgesetz beschäftigte.

(Zuruf von der SPD: Nicht deswegen, sondern wegen der Art!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem vorliegenden Entwurf der Staatsregierung die Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der CSU)


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Erster Vizepräsident Hiersemann: Das Wort hat Frau Abgeordnete Münzel.

Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Riess, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede eine wunderbare Analyse gemacht. Die Analyse hat total gestimmt. Sie haben vieles gesagt, was mir aus dem Herzen gesprochen ist. Bezeichnend war aber zu Beginn Ihrer Rede, als Sie diese hervorragende Analyse gemacht haben, das demonstrative Desinteresse der CSU-Fraktion. Sie haben mehr Beifall von seiten der Opposition bekommen als aus Ihren eigenen Reihen.

(Widerspruch der Abgeordneten Frau Anneliese Fischer (CSU))

- Sie ausgenommen, Frau Fischer.

Ihre Analyse war hervorragend. Sie war gut. Nur die Schlußfolgerung, daß sich mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung an diesen von Ihnen so gut auf den Punkt gebrachten Verhältnissen etwas ändert, ist unserer Ansicht nach eine Illusion. Nachdem die Staatsregierung jahrelang behauptete, ein Gesetz zur Gleichstellung sei nicht nötig, dann aber aufgrund eines Bundesgesetzes in die Pflicht genommen wurde, ein Gleichstellungsgesetz vorzulegen, hat man sich wohl oder übel zu einem Gesetztesvorhaben durchgerungen, möchte ich einmal sagen, das aber saft- und kraftlos ist und nichts bewirken wird. Das Gesetz ist in unseren Augen ein Papiertiger, ja, es besteht sogar die Gefahr, daß es für manche bereits bestehende Gleichstellungsstellen zu einem Bumerang wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es mit der Gleichberechtigung wirklich ernst meinen, haben wir bereits 1991 ein bayerisches Antidiskriminierungs- und Frauenfördergesetz vorgelegt und im Landtag eingebracht. Obwohl wir damals, wie wahrscheinlich heute auch, niedergestimmt wurden, hat sich an der Notwendigkeit eines derart umfassenden Gesetzes nichts geändert.

Der Kampf um Gleichberechtigung kann sich nicht darauf beschränken, ein paar Gleichstellungsstellen mehr im Land zu haben. Er kann sich nicht darauf beschränken, nur die Frauen im öffentlichen Dienst zu fördern. Der Kampf um Gleichberechtigung umfaßt auch, daß die Diskriminierung von Frauen wirkungsvoll bekämpft wird, daß die Frauenbeauftragten auch wirklich etwas zu sagen haben, daß sie mit umfangreichen Kompetenzen und Finanzen ausgestattet werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind der Überzeugung, daß ein Gesetz, das Frauen die tatsächliche Gleichberechtigung garantiert, Regelungen enthalten muß, um die mittelbare und unmittelbare Diskriminierung anzugehen, das heißt die versteckte und die offene Diskriminierung von Frauen zu verbieten. Als Diskriminierung ist auch anzusehen, wenn Frauen in der Werbung oder in sonstigen Druck- und Filmerzeugnissen zu Sexualobjekten degradiert werden oder wenn Frauen am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden. Sagen Sie jetzt nicht, wir bräuchten keine besonderen gesetzlichen Regelungen gegen die Diskriminierung. Gerade die jetzige Debatte und die bayerischen Ausführungsbestimmungen zum § 218 zeigen, daß bayerische Frauen besonderen Diskriminierungen durch die Bayerische Staatsregierung ausgesetzt sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir nennen unser Gesetz "Antidiskriminierungs- und Frauenfördergesetz" und nicht "Gleichstellungsgesetz", da feststeht, daß es die Frauen sind, denen zur Zeit die Chancen genommen werden. Es sind nicht die Männer, denen die Chancen genommen werden. Wir wollen, daß die Frauen ihre Chancen bekommen, und zwar nicht als Wohltat, sondern als Recht.

(Frau Anneliese Fischer (CSU): Genau!)

Wir gehen auch davon aus, daß die Frauen am besten wissen, was für sie gut ist, und daß die besten Fürsprecherinnen für Frauen die Frauen selber sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb kommt es für uns auch gar nicht in Frage, daß Männer Gleichstellungsbeauftragte sein können.

Seit über einem halben Jahr diskutieren wir nun den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung. In fast allen Ausschüssen wurde heftig darüber debattiert. Der Entwurf war allerdings auch Gegenstand heftiger Diskussionen und Debatten außerhalb des Landtags, außerhalb des Parlaments. Die Ergebnisse dieser Diskussionen schlugen sich in einer sehr hohen Anzahl von Petitionen nieder. Gegen diesen Gesetzentwurf haben nicht nur Einzelpersonen protestiert, sondern eine ganze Reihe von Organisationen. Frau Kollegin Lochner-Fischer hat einige genannt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Petitionen des Deutschen Akademikerinnen- und des Deutschen Juristinnenbundes, an die Petition des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen Frauenbundes, an die Petition des Arbeitsbereiches Frauen in der evangelisch-lutherischen Kirche, an die Petition des Deutschen Gewerkschaftsbundes - ich nenne nicht jede, sondern einige für Sie bestimmt interessante - und an die Petition der Landesgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten.

Was ist nun das Ergebnis all dieser Anstrengungen? - Trotz kleiner Änderungen - -

(Zuruf von der CSU: So klein waren die nicht!)

- Die waren sehr klein. Ich gehe später noch darauf ein, warum sie so klein waren. - Trotz kleiner Änderungen, zu denen es im Verlauf der Diskussionen gekommen ist, debattieren wir heute über einen Gesetzentwurf, der gleichsam sich selbst außer Kraft setzt, da er einen Haushalts- und einen Satzungsvorbehalt enthält, über einen Gesetzentwurf, der ein Papiertiger ist, da er weder eine Quotenregelung noch wirkungsvolle Vorschriften zur Durchsetzung des mit ihm verfolgten Anliegens aufweist. Wir diskutieren über einen Gesetzentwurf, der - das halte ich für besonders schlimm - den größten Teil der Erwerbstätigen, nämlich die in der Privatwirtschaft Tätigen, gar nicht erfaßt, der nicht einmal den Versuch macht, sie zu erfassen, und der die Frauen auf dem Land benachteiligt, weil nach ihm die kreiseigenen Gemeinden von der Pflicht zur Bestellung kommunaler Frauenbeauftragten befreit werden.

(Zustimmung bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das zentrale Mittel - ich glaube, da sind wir uns einig -, um Frauenförderung zu erreichen, sind die Frauenförderpläne. In einem sind wir uns allerdings nicht einig: Wir sind der Meinung, daß Frauenförderpläne eine Quote vorsehen müssen, und zwar eine der Art, wie wir sie in unserem Entwurf für ein Antidiskriminierungs- und Frauenfördergesetz vorschlagen.

Die bestehenden ungleichen Verhältnisse resultieren doch daraus, daß Frauen Kinder zur Welt bringen können. Ergebnis dieses Unterschieds ist, daß Frauen kaum über ein eigenes existenzsicherndes Einkommen verfügen. Ihnen fehlt also eine eigene materielle Basis für die Existenzsicherung. Nach wie vor sind es zwei Drittel aller Frauen, die nicht über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen. Bei den nichtversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen liegt der Frauenanteil - das wissen Sie alle - bei zirka 90 %. Damit ist die bereits jetzt zu beobachtende Altersarmut von Frauen geradezu vorprogrammiert. Hier besteht in unseren Augen eine krasse Benachteiligung von Frauen.

Wir gehen davon aus, daß alle Menschen, Frauen und Männer, das Recht haben müssen, ein existenzsicherndes Einkommen zu beziehen. Die Fähigkeit, Kinder zur Welt zu bringen, darf nicht zu einer Benachteiligung führen. De facto ist dies aber so. Die Quote ist ein Mittel, ein sehr wirksames dazu, diese Benachteiligung zu beseitigen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

An den bestehenden ungleichen Verhältnissen, die nur auf die Tatsache zurückzuführen sind, daß Frauen Kinder bekommen können, wird sich nur dann etwas ändern, wenn bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung - das möchte ich betonen; auch wir legen Wert auf den Leistungsaspekt - Frauen so lange vorrangig berücksichtigt werden, bis sie in jeder Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppe zu mindestens 50 % vertreten sind. Auch die Ausbildungsplätze sind zu quotieren, damit es entsprechend zahlreichen Nachwuchs gibt.

In allen Diskussionen, in denen es um die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen geht, lehnen sowohl die CSU als auch Frau Ministerin Stamm die Quote vehement ab. Frau Stamm will uns einreden, daß wir auf die Bewußtseinsveränderung bei den Männern setzen sollen. Frau Stamm, selbst Herr Kohl ist in dieser Frage weiter als Sie. Ohne das Instrument der Quote werden wir unser Ziel nämlich nicht erreichen. Mehr als 50 Jahre lang - so lange gibt es das im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigungsprinzip - hatten die Männer Zeit, zu beweisen, daß Frauenförderung ohne Quote möglich ist. Frau Riess hat sehr anschaulich dargelegt, wie weit wir letztlich gekommen sind. Die Erfahrung ist, daß die "Herrschaften" nicht bereit sind, uns Frauen auch nur einen Millimeter an Macht zu überlassen. Wenn man sich die CSU-Fraktion mit ihrem armseligen Frauenanteil ansieht, dann weiß man, wohin die eben erwähnte Strategie führt.

(Frau Anneliese Fischer (CSU): Es kommt doch nicht auf die Menge an!)

- Es kommt sehr wohl auf die Menge an, Frau Fischer. Es kommt immer darauf an, daß man Mehrheiten hat, auch in einer Fraktion. Das ist doch ganz klar. Da kommt es schon auf die Menge an.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der SPD)

- Mein Kollege sagte gerade, alle neuen Landräte seien Männer. - Die Strategie ohne Quote wird dazu führen, daß wir Frauen uns bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertrösten müssen. Doch dazu sind wir nicht bereit, Frau Stamm. Auch die Frauen in Bayern sind es nicht.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Frau Stamm, Sie haben immer gesagt, Sie wollten keine Konfrontation in dieser Frage. Es geht hier auch nicht um Konfrontation, sondern lediglich darum,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

daß unser Grundrecht, das in der Verfassung verankert ist, auch eingelöst wird. Es geht da wirklich nicht um Konfrontation.

Unsere Erfahrung ist, daß die Männer nicht willens sind, uns Frauen auch nur ein Quentchen ihrer Macht abzugeben. Ich denke, so sieht auch Ihre Erfahrung aus. Schauen wir in die Geschichte: Unsere Großmütter und Urgroßmütter mußten sich beispielsweise das Frauenwahlrecht regelrecht erkämpfen. Geschenkt bekamen sie dieses Recht nicht. Ein anderes Beispiel ist die Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz. Auch die mußten sich die Frauen hart erkämpfen. Hätten diese Frauen damals so argumentiert, wie Sie es heute tun, Frau Stamm, gäbe es auch heute noch keine verfassungsrechtlich verankerte Gleichberechtigung.

(Zustimmung bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Erfahrung lehrt uns, daß ohne Quoten, ohne verbindliche Frauenförderpläne und Frauenförderprogramme Frauen weder auf dem Arbeitsmarkt noch in Politik und in Wissenschaft das Ghetto der Ungleichbehandlung verlassen können. Man braucht sich nur die Quotendebatte in der CSU anzuhören, um festzustellen, daß selbst der Bundeskanzler im Gegensatz zu der antiquierten Basis seiner Partei zum Anhänger der Quote geworden ist.

Ohne verbindliche Quoten wird immer der Grundsatz gelten: Männer vor! - Das ist doch ganz klar; da ist die Sicht der Männer auch nachvollziehbar. Denn bei Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geht es um Einkommen, Rente, Besitz, Prestige und Macht. Die Männer sind nicht bereit, Appellen an partnerschaftliches Verhalten zu folgen, auf Vorteile zu verzichten und von ihrem Einkommen, ihrer Rente, ihrem Besitz und ihrer Macht freiwillig etwas abzugeben.

(Unruhe)

- Kommt da Protest? - Die Männer haben durchaus etwas zu verlieren. Wer verliert schon gerne etwas? Wer verliert schon gerne Einkommen, Rente, Besitz, Prestige und Macht? Da ist es im öffentlichen Dienst nicht anders als in der Politik.

Frau Riess, Sie haben in Ihrem Debattenbeitrag die Verfassungsmäßigkeit der Quote angesprochen. Seit einiger Zeit gibt es das einschlägige Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Wenn man dieses "Quotenurteil" - so möchte ich es einmal nennen - genauer ansieht, stellt man fest: Darin wird die Quote als positive Maßnahme für die Gleichstellung durchaus für zulässig erklärt. Insofern können sich nach unserer Ansicht Gegner und Gegnerinnen der Quote in keiner Weise auf dieses Urteil stützen.

In dem Zusammenhang möchte ich auf eine Mitteilung der Kommission an den Rat sowie an das Europäische Parlament hinweisen; von dieser wurde das "Quotenurteil" nämlich auch aufgegriffen. In besagter Mitteilung heißt es, auch die Kommission sei der Ansicht, daß der Gerichtshof nur das automatische Quotensystem des Landes Bremen mißbillige, das Frauen bei Ernennung oder Beförderung absolut und unbedingt den Vorrang einräume. In dem Schreiben heißt es weiter:

Die Kommission vertritt daher die Ansicht, daß Quotensysteme, die weniger starr und automatisch als die in dem Bremer Gesetz vorgesehene Regelung sind, von dem Urteil des Gerichtshofs nicht berührt werden und daher folgerichtig als rechtmäßig angesehen werden müssen.

Das Gerichtsurteil läßt also nicht den Schluß zu, daß eine Quote überhaupt nicht möglich ist. Vielmehr ist nach EuGH-Urteil nur eine absolut und automatisch geltende Quote unzulässig.

Wird die Quote etwas weniger starr formuliert, wird also eine Härteklausel eingeführt, kann man sehr wohl mit der Quote arbeiten.

(Frau Riess (CSU): Ich habe das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom März gemeint!)

- Darauf gehe ich später noch ein, Frau Riess.

Noch ein weiterer Gedanke: Der entscheidende Punkt ist, daß man sich auf allen Ebenen dafür einsetzt, Richtlinien und Gesetze so auszugestalten, daß diese positive Maßnahme möglich wird, wenn die politische Meinung besteht, daß die Quote sinnvoll ist. Das heißt, die Quote ist rechtlich möglich, sie muß nur politisch gewollt sein. So viel zur Quote.

Neben der Quote ist die Verankerung von Sanktionsmöglichkeiten im Antidiskriminierungs- und Frauenfördergesetz unabdingbar. Ein Gesetz, das keine wirksamen Durchsetzungsvorschriften enthält, bewirkt letztlich nichts. Es genügt nicht, wie das die Staatsregierung mit ihrem Gesetzentwurf tut, zu sagen - ich zitiere -:

Wenn das Gleichstellungskonzept nicht umgesetzt worden ist, sind die Gründe hierfür sowohl im Rahmen einer Aktualisierung als auch bei der Aufstellung des nächsten Gleichstellungskonzepts darzulegen und bekanntzugeben.

Mit dem Passus "darlegen, bekanntgeben" sind die Gleichstellungskonzepte der Beliebigkeit anheimgestellt. Niemand braucht sich besonders anzustrengen, ein Gleichstellungskonzept auch Wirklichkeit werden zu lassen; es hat mit dem Gleichstellungsgesetz nicht geklappt - auch gut. Gründe werden einem schon einfallen. Die Phantasie der Männer wird sicherlich geradezu beflügelt werden,

(Frau Lödermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wäre nicht schlecht!)

wenn sie damit ihre Pfründe sichern können. - Du meinst, es wäre gut, wenn die Phantasie der Männer beflügelt würde - aber nicht auf diese Art und Weise.

(Frau Anneliese Fischer (CSU): Das können wir nicht beeinflussen!)

Auf diese Art und Weise - wenn nur beanstandet und bekanntgegeben werden muß - ist es kein Problem, das Gleichstellungskonzept in der Schublade verschwinden zu lassen. Förderpläne, wenn sie wirksam sein sollen, dürfen nicht der Beliebigkeit anheimgestellt werden. Nach unseren Vorstellungen muß ein Einstellungs- und Beförderungsstopp ausgesprochen werden, solange kein Frauenförderplan aufgestellt ist. Erfolge bei der Umsetzung des Gesetzes sollten im Rahmen der Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Des weiteren erhält die Frauenbeauftragte nach unserem Gesetzentwurf das Klagerecht bei Diskriminierung. Das bedeutet nichts anderes, als daß die Frauenbeauftragte wegen der Verletzung des Diskriminierungsverbots Klage erheben kann. Das Beanstandungsrecht, wie es im Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgesehen ist, genügt uns nicht.

Nicht zu vergessen - und dieser Punkt ist mir außerordentlich wichtig - ist, daß das Gleichstellungsgesetz der Staatsregierung keinerlei Auswirkungen auf die in der Privatwirtschaft beschäftigten Frauen hat. Die überwiegende Mehrheit der Frauen ist aber in der Privatwirtschaft beschäftigt. Ideal wäre es natürlich, ein Antidiskriminierungs- und Frauenfördergesetz für die Privatwirtschaft zu haben. Dem ist leider nicht so. Daran sollten wir in Zukunft arbeiten.

Aber auch nach dem bayerischen Gesetz kann man Einfluß auf die Privatwirtschaft nehmen, und zwar ganz konkret und nicht nur als Vorbild, wie das der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsieht. Eine Möglichkeit, Einfluß auf die Privatwirtschaft zu nehmen, ist die Bindung der staatlichen Wirtschaftspolitik an die Antidiskriminierungs- und Frauenfördermaßnahmen. Nach unseren Vorstellungen geschieht das dadurch, daß Subventionen und Aufträge an die Einhaltung von Frauenförderplänen in den Firmen gekoppelt werden. Auch dies ist rechtlich möglich. Die Vergaberichtlinien der EU verbieten zwar, den Gesichtspunkt der Frauenförderung zum Auswahlkriterium zu machen; sie verbieten es jedoch nicht, Frauenförderpläne zu Vertragsbedingungen zu machen. Das heißt: Europarechtlich ist es nicht zu beanstanden, daß Unternehmen, die frauenfördernde Maßnahmen ergreifen, bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden. Die Staatsregierung hat leider aus politischem Kalkül darauf verzichtet, in ihrem Gesetzentwurf diese, wenn auch kleine Möglichkeit aufzunehmen, und damit die Hoffnung vieler Frauen aus der Privatwirtschaft enttäuscht.

Bei der Wirtschaft besteht noch großer Handlungsbedarf - auch von seiten des Staates. Unabhängig vom Gleichstellungsgesetz erwarten wir Frauen, daß Frauenbelange vom Wirtschaftsministerium stärker berücksichtigt und wirtschaftspolitische Entscheidungen unter dem Aspekt der Frauendiskriminierung und der möglichen Frauenförderung überprüft werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Neben Programmen, die die gezielte Frauenförderung zum Inhalt haben, müssen alle allgemeinen Förderprogramme so angelegt werden, daß in Zukunft die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen gesichert ist. Die Ausschreibung eines Preises für den frauenfreundlichsten Betrieb ist zwar löblich - das ist ein kleiner Ansatz -, aber das genügt uns noch lange nicht. Wir reklamieren für uns die Hälfte des Geldes, also die Hälfte aller Fördergelder.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich noch auf zwei Punkte der Diskussion in den Ausschüssen eingehen, nämlich den Bestandsschutz und den Satzungsvorbehalt. Wir haben in fast allen Ausschüssen ausführlich, ausgiebig und sehr intensiv über diese beiden Dinge diskutiert. Wir haben ausgiebig erörtert, daß es bereits jetzt Kommunen gibt, die weit über das geplante Gesetz hinausgehen. So sind in 64 kreisangehörigen Gemeinden in Bayern Gleichstellungsstellen eingerichtet. 3 Gleichstellungsbeauftragte üben ihre Tätigkeit hauptamtlich, 30 nebenamtlich aus. Dies ist mehr, als das Gesetz in Zukunft verlangt. Wir haben die Befürchtung geäußert, daß Gemeinden, die über das geplante Gesetz hinausgehen, also Maßnahmen durchführen und Gleichstellungsbeauftragte haben, die nach dem neuen Gesetz gar nicht notwendig wären, die Gleichstellungsstellen auflösen und die Beauftragten entlassen werden.

Diese Befürchtungen sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern wir haben sie aufgrund von Berichten der betroffenen Gleichstellungsbeauftragen geäußert. Wir erachten es als unbedingt notwendig, daß in das Gesetz der entsprechende Bestandsschutz aufgenommen wird. Zu unserem großen Bedauern war das nicht möglich, obwohl auch von seiten der CSU in den Diskussionen immer wieder betont worden ist, daß das eigentlich notwendig wäre und daß auch sie nicht wollten, daß Kommunen "zurückrudern". Auch sie wollten, daß die Kommunen den über das Gesetz hinausgehenden Standard beibehalten. Leider waren Sie nicht bereit, in das Gesetz den entsprechenden Bestandsschutz aufzunehmen. Sie haben immer wieder betont, der politische Wille allein, der sich in den Diskussionen äußere, würde reichen, daß sich die Kommunen nicht getrauten, die Gleichstellungsstellen abzuschaffen. Meines Erachtens wird die Formulierung des politischen Willens überhaupt nichts nützen. Die Gemeinden werden sich an das Gesetz halten. Sie werden nachsehen, was im Gesetz steht. Angesichts der knappen Mittel der Kommunen steht zu befürchten, daß sie das einsparen werden, was sie nicht machen müssen. Sie werden bei den Gleichstellungsstellen beginnen.

Die unverbindliche Formulierung des politischen Willens wird auch beim Satzungsvorbehalt nichts nützen. Die kommunalen Spitzenverbände leisteten anfänglich erbitterten Widerstand gegen die Bestellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Die kommunalen Spitzenverbände haben ihren aktiven Widerstand aufgegeben, aber ihre Grundeinstellung hat sich nicht geändert. Sie haben ihren Widerstand deshalb aufgegeben, weil Artikel 20 den Satzungsvorbehalt vorsieht. Das war der Grund, weshalb die kommunalen Spitzenverbände nicht mehr gegen das Gesetz opponiert haben.

Nach diesem Satzungsvorbehalt können Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten durch Satzung bestimmt werden. Auch wenn der Bayerische Landkreistag die unsägliche erste Fassung seines Satzungsentwurfes zurückgezogen hat, können Sie davon ausgehen, daß der Bayerische Landkreistag ein Muster für eine Satzung ausarbeiten wird, die die Gleichstellungsbeauftragten an die Kandare nehmen und ihnen minimale Rechte, Aufgaben und Pflichten zugestehen wird. Die kommunalen Spitzenverbände werden den ihnen zugestandenen Freiraum nutzen und, wo es nur möglich ist, sogar hinter die Vorgaben des Gesetzes zurückgehen. Da brauchen wir uns heute keinen Illusionen hinzugeben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wird mit all seinen Mängeln und Unzulänglichkeiten verabschiedet werden; aber unser Einsatz für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird weitergehen.

Wie ich bereits ausgeführt habe, erwarten wir, daß bei allen wirtschaftspolitischen Maßnahmen geprüft wird, welche Auswirkungen diese auf die Frauen haben. Wir erwarten, daß bei allen wirtschaftspolitischen Entscheidungen darauf geachtet wird, daß die Position von Frauen gestärkt wird. Wir erwarten, daß die Hälfte aller Fördergelder und Subventionen dafür ausgegeben wird, in Zukunft die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen zu sichern. Wir erwarten, daß flächendeckend ganztägige Betreuungsmöglichkeiten für Kinder geschaffen werden, das heißt Kinderkrippen, Horte und Ganztagsschulen, und wir erwarten, daß dafür auch zusätzlich Geld zur Verfügung gestellt wird.

Mit dem windelweichen Gesetz der Staatsregierung werden wir uns jedenfalls nicht abspeisen lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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Erster Vizepräsident Hiersemann: Das Wort hat Frau Staatsministerin Stamm.

Frau Staatsministerin Stamm (Sozialministerium): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst eine Vorbemerkung machen. Frau Kollegin Lochner-Fischer, Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen gesagt, daß dieses Gleichstellungsgesetz für uns und wohl auch für mich persönlich ein ungeliebtes Kind sei. Dazu darf ich zunächst folgendes bemerken: Zum einen war und ist es für mich nie ein ungeliebtes Kind. Zum anderen ist es die Frage - auch dann, wenn man in Regierungsverantwortung steht -, wann die Zeit gekommen ist, endlich ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen.

Ich meine, daß Sie meinen Kolleginnen und auch vielen meiner Kollegen unrecht tun, wenn Sie das einfach so sagen. Aber selbst wenn es ein ungeliebtes Kind wäre, gibt es mittlerweile im Leben sehr viele positive Erfahrungen, was aus anfangs ungeliebten Kindern werden kann, nämlich daß sie heiß geliebt werden und daß sie sich so entwickeln und entfalten können, daß letztlich alle eine Freude daran haben.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Haas (SPD))

- Das wünschen wir uns natürlich auch in dieser Stunde, Frau Kollegin Haas, auch wenn es inhaltliche Unterschiede gibt, die wir heute nicht miteinander aushandeln können. Jeder wird bei seinem Standpunkt bleiben. Die Regierung ist immer mehr in die Verantwortung gestellt, auch Kompromisse zu schließen. Frau Kollegin Haas, schauen Sie einmal nach Baden-Württemberg, wo es zu Zeiten der CDU/SPD-Regierung ein Gleichstellungsgesetz gegeben hat: Allein daran sehen Sie, daß dort auch Ihre Partei dahin gehend kompromißfähig sein mußte, daß das baden-württembergische Gleichstellungsgesetz es nicht einmal zur Pflicht macht, Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen zu bestellen.

(Frau Haas (SPD): Das ist auch nie unser Beispiel gewesen!)

Ich wollte nur einmal sagen, daß Frau Kollegin Riess zu Recht gesagt hat: Gesetze sind das eine - das Leben ist das andere, auch das parlamentarische Leben. Auch wenn man in der Opposition ist, wenn man in der Regierungsverantwortung ist oder wenn man in einer großen Koalition ist, müssen Kompromisse geschlossen werden. Auch ich selbst mußte im Kabinett Kompromisse schließen. Ich gebe das unumwunden zu. Ich muß Ihnen ehrlich sagen, verehrte Damen und Herren der Opposition, ich bin heute froh und stolz auf meine Fraktion, auf die Kolleginnen und Kollegen, weil die Staatsregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der in wesentlichen Punkten verändert worden ist.

(Beifall bei der CSU)

Ich fühle mich da nicht irgendwie unterlegen oder was auch immer, weil ich meine, daß das heute wirklich die Stunde des Parlaments ist, daß dieses Parlament einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zugunsten der Frauen dahin gehend verbessert hat, daß aus den ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten nun wiederum die hauptamtlichen geworden sind.

(Beifall bei der CSU)

Dafür möchte ich mich bedanken, und dazu stehe ich. Ich finde das großartig, und ich finde das prima. Ich meine, das ist auch für das Parlament wieder ein gewisser Aufschwung, daß man sagen kann: Jawohl, heute werden wir ein Gesetz verabschieden - davon gehe ich aus -, das die Handschrift des Parlamentes trägt. Dafür einen herzlichen Dank an meine Kolleginnen und auch an die Kollegen. Darauf bin ich stolz.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussion ist in den zurückliegenden acht Monaten sehr kontrovers geführt worden. Heute liegen uns drei Gesetzentwürfe vor. Ich darf auch sagen, daß ich für jede Diskussion, auch wenn sie noch so kontrovers gewesen ist, dankbar bin. Diese kontroverse Diskussion hat uns wieder ein wenig mehr dafür sensibilisiert, und wir haben uns darauf besonnen, daß wir tatsächlich, was die Gleichberechtigung von Frauen und die Chancengleichheit von Frauen in unserer Gesellschaft anbelangt, noch längst nicht weit genug sind.

Ich denke, daß es unserer Gesellschaft gut tut, anläßlich einer solchen Debatte im bayerischen Land einmal innezuhalten und sich darüber ernsthaft Gedanken zu machen, wie wir das zwar mit Hilfe von Gesetzen, aber vor allem mit einer anderen Einstellung erreichen können. Ich kann hier nur noch einmal sagen: Wir können es mit gesetzlichen Grundlagen noch so gut meinen - es muß eine Veränderung im Denken und auch in den Herzen in unserer Gesellschaft entstehen.

(Beifall der Frau Abgeordneten Anneliese Fischer (CSU))

Wenn ich diese Debatte höre - es ist vor allen Dingen bei Ihnen, Frau Kollegin Münzel, wieder deutlich geworden -, meine ich, sicher müssen wir die Männer anmahnen, sicher müssen wir den Männern sagen: Ihr habt Angst, daß euch eure Macht genommen wird und daß ihr uns Frauen mehr Macht geben müßt - wie auch immer. Aber ich weiß nicht, ob uns diese Schlagworte weiterbringen.

In diesen schwierigen Zeiten, die wir jetzt haben, gilt es, wieder mehr in Konsens miteinander zu gehen. Wir sollten doch nicht meinen, daß es selbstverständlich ist, daß Frauen, wenn sie in Führungspositionen sind, unbedingt nur noch Frauenförderung machen. Sicher muß in vielen Verwaltungen, in vielen Führungspositionen und in vielen Chefetagen umgedacht werden, das ist völlig richtig. Aber wir haben mittlerweile auch viele Beweise dafür, daß Frauen, die in Führungspositionen sind, für Frauen längst nichts mehr tun.

Deswegen ist es nicht richtig und nicht in Ordnung, daß wir die Männerwelt immer pauschal kritisieren. Wenn die Männer nur noch kritisiert werden und nichts Positives herausgestellt wird, warum sollen sie sich dann überhaupt bemühen, etwas für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit für uns zu tun?

(Beifall bei der CSU)

Selbstverständlich kann man fragen, ob der Entwurf des Gleichstellungsgesetzes, den die Staatsregierung vorgelegt hat, unbedingt das ist, was wir alle uns vorstellen. Aber wichtig war für uns die Gleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Wir wollen selbstverständlich eine Erhöhung des Anteils der Frauen in den Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, weil wir selbstverständlich eine ausgewogene Beteiligung von Frauen nicht nur erreichen wollen, sondern weil wir diese ausgewogene Beteiligung von Frauen auch erreichen müssen. Wir benötigen selbstverständlich - das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen - die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Wir wollen eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und für Männer. Frau Kollegin Lochner-Fischer, vielleicht könnten wir uns - wenn auch nicht heute, aber doch irgendwann einmal - darauf verständigen, daß wir um der Menschen willen, für die wir in der Verantwortung stehen, sehr ideologiebehaftete Diskussionen beiseite lassen. Sie werfen uns immer noch vor, daß wir mit der Kinderbetreuung so gar nichts am Hut hätten. Frau Kollegin Lochner-Fischer, ich muß Sie schon fragen, wo Sie denn eigentlich leben. Beschäftigen Sie sich nicht mit den Realitäten in diesem Land?

(Beifall bei der CSU)

Haben Sie nicht mitbekommen, welche Verbesserungen wir bei der Kinderbetreuung in den zurückliegenden Jahren erzielt haben? Es gibt nicht nur Kindergärten. Erfreulicherweise gibt es mittlerweile auch andere Formen der Kinderbetreuung. Wir werden auch noch andere Formen zulassen, um die Erziehungskraft der Familien zu stärken.

Selbstverständlich müssen wir für die Betreuung schulpflichtiger Kinder auch noch mehr tun. Sie können aber nicht so tun, als würde in Bayern nichts passieren, als hätte die Staatsregierung Scheuklappen. Sie können nicht behaupten, wir würden hier nichts auf den Weg bringen. Selbstverständlich ist für die Bayerische Staatsregierung wie für dieses Hohe Haus die Kinderbetreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig und sehr notwendig. Hier haben wir Großartiges erreicht, und diese Politik werden wir auch weiterführen.

(Beifall bei der CSU)

Sie sollten sich zumindest einmal die Mühe machen und danach fragen, was eigentlich entstanden ist und was zum Teil auch gemeinsam geschaffen werden konnte. In den Ausschüssen sind doch auch Anträge übereinstimmend verabschiedet worden. Ich bin selbstverständlich bereit, zu sagen, wo es noch Defizite gibt und wo wir Verbesserungen schaffen können. Wir können aber nicht ernsthaft diskutieren, wenn Sie nur pauschale Vorwürfe machen.

Es wird uns auch immer wieder vorgeworfen, daß die Ziele, die wir mit dem Entwurf des Gleichstellungsgesetzes verfolgen, nur sehr vage bestimmt sind. Der Entwurf ist aber in hohem Maße geeignet, die Gleichstellung zu verwirklichen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich habe hier an dieser Stelle und in zahlreichen öffentlichen Erklärungen immer wieder gesagt, daß es in einem bayerischen Gleichstellungsgesetz keine Quotenregelung geben wird. Darin unterscheiden wir uns von anderen Ländern. Mir widerstrebt eine starre Quote. Ich habe diese Auffassung schon vertreten, bevor sich der Europäische Gerichtshof zu dieser Frage geäußert hat. Eine solche Äußerung muß in einer Demokratie auch noch erlaubt sein, ohne daß man sich gegenseitig den guten Willen abspricht. Ich muß noch einmal sagen, mir liegt sehr viel an einer Frauenförderung. Vielleicht können wir der Frauenförderung aber eher gerecht werden, wenn wir sie nicht unbedingt mit gesetzlichem Zwang durchsetzen, was noch dazu nach der Verfassung sehr fragwürdig ist.

In den Diskussionsbeiträgen der Kritiker unseres Gesetzentwurfes vermisse ich auch die Auseinandersetzung mit den vorgesehenen materiell-rechtlichen Regelungen. Unter familienpolitischen Aspekten sind diese Regelungen geradezu wegweisend. Von seiten der Mehrheitsfraktion sind hier auch noch Verbesserungen am Gesetz vorgenommen worden. Ich verweise nur auf die Regelungen über Gleitzeit- und Teilzeitbeschäftigung und über Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sowie den vorgesehenen Anspruch von Teilzeitbeschäftigten und Beurlaubten auf vorzeitige Vollzeit-, Teilzeitbeschäftigung bzw. Wiedereinstellung.

Besonders wichtig ist mir in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der Familienkompetenz bei der Beurteilung der beruflichen Eignung. Es war gar nicht so einfach, die bevorzugte Berücksichtigung der Familienkompetenz ins Gesetz aufzunehmen. Wohlgemerkt, im Bundesgesetz war dies nicht möglich. Beim Bund kam letztlich keine Einigung zustande, obwohl sich meine Kollegin Männle damals für die bevorzugte Berücksichtigung der Familienkompetenz sehr stark gemacht hat. Letztlich ist diese Regelung aber am Koalitionspartner gescheitert. Wir sind in diesem Punkt weiter als der Bund. Die Familienkompetenz war uns natürlich sehr wichtig.

Wesentliche Instrumente zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages sind für die Dienststellen die Erstellung von Gleichstellungskonzepten und die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten. Wir haben lange darüber diskutiert, ob wir solche Regelungen für alle Dienststellen oder nur für Dienststellen ab einer bestimmten Größe treffen sollen. Wir sind aber dann zu der Überzeugung gekommen, daß sinnvolle Maßnahmen nur dort getroffen werden können, wo auch die entsprechenden personalrechtlichen Befugnisse vorhanden sind und genutzt werden. Deshalb sind Dienststellen im Rahmen ihrer personalrechtlichen Befugnisse zur Anwendung dieser Instrumente auch verpflichtet. Kreisangehörigen Gemeinden ist es nicht zuletzt auch aufgrund der oftmals sehr kleinen Beschäftigtenanzahl freigestellt, entsprechende Regelungen durch Satzung selbst zu schaffen.

Große Bedeutung kommt der Erstellung situationsbezogener, zukunftsorientierter und aussagekräftiger Gleichstellungskonzepte zu. Ausgehend von der Erfassung des Ist-Zustandes in den Behörden sind Maßnahmen und Initiativen zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzentwurfes zu entwickeln. Für sehr wichtig halte ich eine Untersuchung der behördeninternen Strukturen, soweit sie dem Anteil von Frauen und Männern nicht gerecht werden. Nur wenn die Ursachen für die jetzige Situation reflektiert werden, können auch Maßnahmen und Initiativen erarbeitet werden. Wir müssen also erst einmal die Ursachen kennen, um weiter voranzukommen. Wenn die Maßnahmen und Initiativen erarbeitet worden sind, müssen sie auch tatsächlich umgesetzt werden, damit wirklich Veränderungen herbeigeführt werden können. Ich fordere und bitte jede Dienststelle darum, sich kreative und innovative Maßnahmen zu überlegen, damit der Frauenanteil erhöht, die Chancengleichheit gesichert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden können.

Ein weiteres wichtiges Instrument des Gesetzes ist die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten. Diese nehmen innerhalb der Behörde eine Sonderstellung ein. Sie sind unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet und haben dort ein unmittelbares Vortrags- und Beanstandungsrecht. Es war gar nicht so einfach, dieses unmittelbare Vortrags- und Beanstandungsrecht den Gleichstellungsbeauftragten einzuräumen. Auch darum mußte gerungen werden. Wir haben es letztlich aber geschafft.

Die Gleichstellungsbeauftragten sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei. Sie werden im erforderlichen Umfang dafür freigestellt, und sie wirken an allen Angelegenheiten von grundsätzlich gleichstellungsrelevanter Bedeutung mit. Sie sind rechtzeitig und umfassend zu informieren, sie beraten und unterstützen die übrigen Beschäftigten in Gleichstellungsfragen und führen Informationsveranstaltungen durch.

Eine Sonderregelung wurde für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten getroffen. Bei den Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten sind sie verpflichtend zu bestellen, die kreisangehörigen Gemeinden können Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Der Satzungsvorbehalt in Artikel 20 des Gesetzentwurfs zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter wurde in den Ausschußberatungen von der Opposition besonders angegriffen. Mit Blick auf die vielen Kommunalpolitiker der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sage ich erstens: Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf respektiert das verfassungsrechtlich vorgegebene Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Zweitens frage ich: Verehrte Damen und Herren der Opposition, haben Sie nicht mehr Vertrauen in Ihre eigenen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker?

(Frau Narnhammer (SPD): Wo wir die Mehrheit haben, schon! - Frau Lödermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind doch selber Kommunalpolitiker!)

Es ist keiner Kommune, keinem Landkreis und keiner kreisfreien Stadt verwehrt, durch Satzungsregelung mehr zu tun als das, was im Gesetz steht.

(Beifall der Frau Abgeordneten Riess (CSU) - Zurufe von der SPD)

Ich kann nur sagen, Sie stellen Ihren eigenen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern ein Armutszeugnis aus, wenn Sie diese Möglichkeit rügen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich bin der Auffassung, das eröffnet auch Chancen vor Ort. Dort, wo man der Auffassung ist, darüber hinaus etwas zu tun, kann man es modifizieren und in der Kommune, im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt regeln. Sie sollten mehr Vertrauen in diejenigen haben, die kommunalpolitische Verantwortung tragen.

Ich darf Sie noch einmal auf Baden-Württemberg hinweisen. Dort hat es die SPD überhaupt nicht geschafft, daß ein Gleichstellungsgesetz geschaffen wird, das auch für die Kommunen verpflichtend ist. Dort muß es keine Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen geben.

Wir haben in Bayern in den zurückliegenden elf Jahren ein enges Netz von Gleichstellungsbeauftragten aufgebaut. Dieses enge Netz soll jetzt gesetzlich verankert werden. Die anfängliche Skepsis und Voreingenommenheit ist zwischenzeitlich durch Respekt und Anerkennung für die geleistete Pionierarbeit abgelöst.

Ich weiß auch, daß in dieser Zeit bei unseren Gleichstellungsbeauftragten mancher Frust und manche Enttäuschung entstanden ist. Um so bewundernswerter sind Elan und Motivation, die ich immer wieder bei gemeinsamen Zusammenkünften erlebe. Mein besonderer Dank gilt deshalb an dieser Stelle allen Gleichstellungsbeauftragten im Freistaat für das, was sie in der Vergangenheit geleistet haben. Ich möchte mich aber auch sehr herzlich für ihre Bereitschaft bedanken, sich auch in der Zukunft für diese lohnende Aufgabe zur Verfügung zu stellen.

An dieser Stelle werden Sie mir erlauben, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Parlaments, daß ich ein ganz herzliches Dankeschön an die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaates Bayern, Frau Leitende Ministerialrätin Marino, ausspreche.

(Beifall)

Sie gehört zu denen im Freistaat Bayern, denen wir dieses flächendeckende Netz an Gleichstellungsbeauftragten verdanken. Sie hat immer wieder zur Motivation beigetragen, und wenn es sehr ernst wurde, hat sie immer wieder die Fäden zusammengebracht. Ich denke, eine solche Stunde soll man auch für ein Dankeschön nutzen, und das sage ich aus vollem Herzen.

Auf ein weiteres wichtiges Ziel des Gleichstellungsgesetzes möchte ich auch eingehen, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien. Vielleicht kann es bei diesem Thema etwas ruhiger in diesem Hohen Hause werden. Es steht mir nicht an, das anzumahnen, aber es ist ein sehr wichtiges Thema. Bei diesem wichtigen Thema gilt es wirklich, daß alle zuhören. Es geht um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien. Wir alle wissen, der Anteil der Frauen in den Gremien ist nach wie vor sehr gering. Nur 10 % der Mitglieder von Gremien des Freistaates sind Frauen. Hier besteht ein Nachholbedarf, dem wir in den kommenden Jahren unser besonderes Augenmerk widmen müssen.

(Zuruf des Abgeordneten Herbert Müller (SPD))

- Herr Kollege, vielleicht warten Sie erst einmal ab, bevor Sie Zwischenrufe machen. Ich sage auch sehr selbstkritisch: Das gilt für die Staatsregierung ebenso wie für jede staatliche Behörde, wie für die Kommunen und Organisationen, um nur einige Beispiele zu nennen. Das gilt aber auch - bei allem Respekt - für dieses Parlament. Auch mit Blick auf meine eigene Fraktion richte ich die herzliche Bitte an Sie, künftig noch mehr als bisher darauf zu achten.

(Herbert Müller (SPD): Schauen Sie dort hinüber!)

- Nein, ich kann überall hinschauen. Ich nenne das jüngste Beispiel: Vor einigen Wochen hat mir der Herr Landtagspräsident die Vorschläge der Fraktionen für die Besetzung des Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen in Bayern übermittelt. Von den zwölf Vorgeschlagenen waren elf Männer. Ich habe nicht den Herrn Landtagspräsidenten zu kritisieren; er kann nichts dafür. Das sind die Vorschläge der Fraktionen.

(Frau Riess (CSU): Landesgesundheitsrat!)

- Natürlich. Aber ich empfehle, sich das in Zukunft auch dort, wo das Parlament ein Mitspracherecht hat, genau anzusehen. Ich darf Ihnen sagen, daß hier mittlerweile der bayerische Ministerpräsident mit bestem Beispiel vorangeht. Der bayerische Ministerpräsident hat in einer der letzten Kabinettssitzungen alle Kabinettsmitglieder gebeten, schon im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes bei den anstehenden Besetzungen auf eine bessere Repräsentanz der Frauen zu achten. Damit wird das Anliegen einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen in Gremien des Freistaates Bayern künftig von der gesamten politischen Spitze getragen. Vorschläge, wie dies geschehen könnte, gibt es bereits.

Es ist darauf zu achten, daß nicht immer Amtsinhaber, sondern, soweit vorhanden, deren Stellvertreterinnen benannt werden. Die zuständigen Gleichstellungsbeauftragten sollen bei der Benennung mitwirken. Die Besetzung von Gremien soll Teil des Gleichstellungskonzeptes sein. Wo es möglich ist, sind Doppelbenennungen vorzusehen; also für jede Stelle soll sowohl eine Frau als auch ein Mann benannt werden.

Die vermehrte Aufmerksamkeit, die der Besetzung von Gremien seitdem zukommt, hat erfreulicherweise schon erste Früchte getragen. Mehrere Benennungen für hochkarätige Gremien ohne Frauen wurden vom Ministerrat zurückgestellt, weil der Herr Ministerpräsident gesagt hat, unter diesen Voraussetzungen ist er nicht bereit, dieses Gremium im Kabinett beschließen zu lassen.

 

(Beifall der Frau Abgeordneten Riess (CSU))

Da ging es zum Beispiel um den Beirat für die Landeszentralbank, wo keine Frau vorgeschlagen wurde. Der Ministerpräsident hat dies nicht akzeptiert. Er erwartet für den Beirat der Landeszentralbank einen Frauenanteil von mindestens 25 %.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist wirklich eine gemeinsame Aufgabe. Denn wir haben großes Interesse daran, daß in allen Gremien, in welchen auch immer, der Frauenanteil größer wird. Wenn wir alle daran arbeiten, wird das sicher besser vorangehen.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Unser Gesetzentwurf reiht sich in eine große Zahl frauenpolitischer Leistungen und Erfolge der Staatsregierung ein. In all diesen Maßnahmen schlägt sich unsere Konzeption für gute wie für schwierige Zeiten nieder, die lautet, daß die Förderung der Chancengleichheit dem Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes nicht widerspricht, sondern ihm dient. Daß Frauen Kinder bekommen, ist kein Nachteil - im Gegenteil. Aber sie gelangen dadurch oft später oder schwerer an berufliche oder gesellschaftliche Ziele. Wir müssen und wollen sie darin unterstützen, daß dies und immer noch bestehende Vorurteile sich nicht als Nachteile auswirken. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz ist der richtige Weg, um die Gleichstellung von Männern und Frauen im bayerischen öffentlichen Dienst zu sichern und die gelebte Gleichberechtigung im Bewußtsein und Verhalten weiter Kreise der Bevölkerung noch stärker zu verankern.

Ich wünsche mir selbstverständlich, daß dieses Gesetz auch Signalwirkungen für den privaten Bereich, für die private Wirtschaft hat. Dort geschieht auch schon sehr viel Erfreuliches. Wir müssen uns vielleicht nur mehr daran gewöhnen, daß wir öfter positive Dinge in unserer Gesellschaft ansprechen und nicht immer nur das Negative.

(Beifall bei der CSU)

Es wäre viel schöner, auch einmal Menschen, Betriebe und Dienststellen für das zu loben, was sie vorbildlich tun, in diesem Falle auch, was die Chancengleichheit von Frauen anbelangt.

Ich bitte Sie um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit den Änderungen, die dieser Gesetzentwurf bei den Beratungen in den Ausschüssen erfahren hat. Ich bedanke mich noch einmal bei der Mehrheitsfraktion herzlich; die Federführung hatte Frau stellvertretende Fraktionsvorsitzende Riess. Ich bin allen Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar für diese Verbesserungen, weil es jetzt tatsächlich ein Gleichstellungsgesetz ist, mit dem wir in der Zukunft bestens arbeiten können. Die Kritiker und Kritikerinnen werden in der Zukunft hoffentlich eines Besseren belehrt werden.

(Beifall bei der CSU)


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Erster Vizepräsident Hiersemann: Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Narnhammer.

Frau Narnhammer (SPD) (von der Rednerin nicht autorisiert): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun wird es also auch in Bayern bald so weit sein, daß es ein Gleichstellungsgesetz gibt.

(Frau Haas (SPD): Ein königlich-bayerisches!)

Der Gesetzentwurf, den uns die CSU-Staatsregierung vorgelegt hat, ist für uns und die betroffenen Frauen im Lande aber nicht akzeptabel. Ich will wohl anerkennen, daß verschiedene Frauen aus der CSU sich für die Verbesserung des Gesetzentwurfs eingesetzt haben. Aber mit dem Ergebnis können Sie nicht zufrieden sein, wenn Sie ehrlich sind, meine lieben Kolleginnen aus der CSU. Frau Riess, Sie haben eingangs Ihrer Rede davon gesprochen, daß es ein steiniger Weg gewesen ist. Ich meine, es war ein eisglatter Weg, auf dem Sie ausgerutscht und hingefallen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mir kommt es so vor, als hätte die Staatsregierung noch schnell ein Frauenruhigstellungsgesetz vorgelegt, um nicht ganz den Anschluß in Sachen Gleichstellung zu verlieren. Dieser Alibigesetzentwurf ist voll von Worthülsen und Gummiparagraphen, voll von unbestimmten Soll- und Kann-Vorschriften.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Er ist unverbindlich und ängstlich. Es ist im Ergebnis ein Gesetz, das die Domänen der Männer nicht antastet und Frauen die Illusion gibt, nach dem Inkrafttreten ein bißchen gleichberechtigter als vorher zu sein.

Bekanntlich gab es mehrere Entwürfe der Staatsregierung, die aber immer mehr entschärft wurden. Offensichtlich wollte die Staatsregierung keine Konflikte mit ihren männlichen Landräten und Oberbürgermeistern, weshalb man vermeintlich strittige Punkte gleich ganz weggelassen hat.

(Dr. Weiß (CSU): Es gibt auch weibliche Landräte!)

- Ich habe bewußt "männliche" gesagt, Herr Kollege. Außerdem stelle ich klar und deutlich fest: Dieses Gesetz wird die Gleichstellung von Frauen nicht in dem Maße fördern, wie wir Frauen uns das wünschen. Wer gehofft hatte, daß endlich gut wird, was lange währt, ist leider bitter enttäuscht worden; denn die beabsichtigte Förderung der Gleichstellung von Frauen wird durch das Gesetz nur sehr langsam vorankommen - und zum Teil ganz auf der Strecke bleiben. Das Gesetz ist nämlich ohne Folgen für diejenigen, die mit Gleichstellung nichts am Hut haben. Es sieht keine Sanktionsmöglichkeiten und keine einklagbaren Rechte für die Frauenbeauftragten vor.

Geradezu ein Hohn ist, daß im Ausschuß immer wieder auf die Begründung zum Gesetzentwurf verwiesen wurde, frei nach dem Motto: Es ist alles geregelt, aber leider nur im Anhang. Auch Sie, meine Damen und Herren von der CSU, wissen ganz genau, daß Begründungen zu einem Gesetzentwurf keinen einklagbaren Charakter haben; das heißt, zur Durchsetzung der in der Begründung getroffenen Aussagen müßte die jeweilige Frauenbeauftragte Klage einreichen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung hat die Gleichstellungsbeauftragte aber kein eigenes Klagerecht, und zeigen Sie mir doch einmal den Oberbürgermeister oder den Landrat, der auf Drängen der Gleichstellungsbeauftragten gegen sich selbst klagt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Was Frauen sich in der Praxis erkämpft haben, wird wieder in Frage gestellt. Ich kann es nur als Bedrohung für bereits bestehende Gleichstellungsstellen werten, daß der Finanzierungsvorbehalt festgeschrieben wird. Das zeigt, welchen Stellenwert Sie den Frauen in der Gesellschaft einräumen, frei nach dem Motto: Gleichberechtigung ist schon recht, aber sie darf nichts kosten.

Wie wurde doch beim Bestandsschutz für bereits bestehende Gleichstellungsstellen herumgeeiert. Zwar haben Sie zunächst erklärt, Sie stünden dem Vorschlag unseres Kollegen Franzke durchaus offen gegenüber; geschehen ist aber dann absolut nichts. Ihren guten Glauben, die ehrenamtlich tätigen Kreisrätinnen und Kreisräte werden es schon richten, würde ich mir auch bei anderen Gesetzentwürfen wünschen; denn den Gestaltungsfreiraum, den Sie, Frau Ministerin, den Kommunen einräumen, gibt es leider immer weniger. Auch haben Sie den Kommunen bei anderen Gesetzen sehr wohl vorgeschrieben, wie sie zu handeln haben.

Zur Erfüllung des Grundgesetzauftrags ist die Verankerung der Gleichstellungsbeauftragten als Pflichtaufgabe nötig. Aufgaben und Kompetenzen müssen in einem Gesetz verbindlich geregelt werden. Genau das ist aber in Ihrem Gesetzentwurf nicht der Fall.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit Ihren Soll- und Kann-Vorschriften bleibt es bei der Unverbindlichkeit von Stellenausschreibung und Kompetenzregelung.

In der Diskussion des federführenden Ausschusses wurde von den Herren Kollegen der CSU - Damen waren leider nicht anwesend - immer wieder darauf verwiesen, daß die Städte und Landkreise die erforderlichen Regelungen per Satzung treffen werden. Ich wage aber zu behaupten, daß das Gesetz dadurch noch mehr ausgehöhlt wird. Das ist den CSU-Abgeordneten aber zumindest egal, wenn nicht gar recht.

Daß unsere Befürchtungen nicht von der Hand zu weisen sind, beweist der vorgelegte Entwurf der Mustersatzung der Landkreise. Eine Petentin hat geschrieben: "Der vom Bayerischen Landkreistag vorgelegte Entwurf einer Satzung zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz übertrifft unsere Befürchtungen." Auch der "Arbeitsbereich Frauen in der Kirche" hat sich darüber Gedanken gemacht und meint, es kann doch nicht sein, daß die Gleichstellungsbeauftragte, wie im Rohentwurf der Landkreissatzung vorgesehen, für die Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung relevanten gleichberechtigten gesellschaftlichen Gruppen die vorherige Zustimmung der Landrätin oder des Landrats einholen muß. Eine derartige Einschränkung des Kontakts, zum Beispiel zwischen kirchlichen Stellen, stehe einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Kirche und Staat entgegen, meint der "Arbeitsbereich Frauen in der Kirche".

Der in Ihrem Gesetzentwurf enthaltene Satzungsvorbehalt bedeutet in der derzeitigen Formulierung einen großen Rückschritt. Er erlaubt es den Kommunen, Satzungen zu erlassen, die möglicherweise den Zielen des Gesetzes widersprechen, ohne daß darauf überhaupt Einfluß genommen werden kann. Wir wollten den Satzungsvorbehalt ersatzlos streichen; leider ist uns das nicht gelungen. Wir sind an der männlichen Mehrheit im Ausschuß gescheitert.

(Frau Haas (SPD): Aber unser Vorbehalt bleibt!)

Es gibt wohl kaum einen Gesetzentwurf, mit dem sich betroffene Gruppen so intensiv auseinandergesetzt haben wie mit dem vorliegenden. Hunderte von Petitionen und Stellungnahmen sind zu diesem Gesetzentwurf eingegangen. Massive Kritik kommt von Frauenverbänden aus allen Bereichen der Gesellschaft, von den gewerkschaftlichen bis hin zu den christlichen Frauengruppen.

Meine Herren, es war wieder einmal ein Lehrstück von CSU-Demokratie, wie man mit diesen Petitionen umgegangen ist. Auf meinen Antrag hin, die Petitionen zusammen mit dem Gesetzentwurf zu behandeln, habe ich hören müssen, das würde die Beratung komplizierter machen. Am Ende kam es so, wie es kommen mußte: Die Petitionen wurden aufgrund der Beratung des Gesetzentwurfs für erledigt erklärt.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Dr. Baumann (SPD))

Aus meiner Sicht wäre es sehr sinnvoll gewesen, wenn man sich mit den Petitionen einzeln auseinandergesetzt hätte.

(Beifall bei der SPD)

In fast allen Eingaben wurden große Bedenken vorgebracht, daß das Gleichstellungsgesetz zuwenig konkrete Regelungen enthält und dadurch der Einschränkung von Rechten durch Satzung Tür und Tor geöffnet ist.

Gleichstellungsbeauftragte sind rechtlich und materiell ungenügend abgesichert. Viele Bereiche sind überhaupt nicht geregelt, zum Beispiel die Vergabe von Ausbildungsplätzen oder die Anwesenheit der Gleichstellungsbeauftragten bei Vorstellungsgesprächen. Gleichstellungsbeauftragte haben keine Möglichkeit, bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen und Neueinstellungen mitzuwirken. Das bedeutet, daß die Einflußnahme der Gleichstellungsbeauftragten auf die Personalpolitik in einem zentralen Punkt reduziert bzw. verhindert wird. In diesem Gesetzentwurf gibt es keine Regelung für eine materielle oder personelle Ausstattung. Nicht nachvollziehbar ist, daß in Dienststellen mit weniger als 100 Beschäftigten kein Gleichstellungskonzept erstellt werden muß. An keiner Stelle wird deutlich, daß die Gleichstellungsbeauftragte gleichberechtigt mitarbeitet. Es wird immer nur von "Mitwirkung" gesprochen.

Im Gesetzentwurf der Staatsregierung wird auch Männern die Möglichkeit eingeräumt, sich um das Amt eines Gleichstellungsbeauftragten zu bewerben. Die Betroffenen meinen, daß damit das Anliegen des Gesetzes auf den Kopf gestellt wird. Nicht Männer - das muß immer wieder gesagt werden - sind immer noch aufgrund ihres Geschlechts im Berufsleben benachteiligt, sondern die Frauen. Deshalb müssen diese sich selbst dafür einsetzen, die Situation berufstätiger Frauen zu verbessern. Es sollten keine Männer sein, die sich, aus welchen Gründen auch immer, um die Rechte der Frauen kümmern.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Bei Fällen sexueller Belästigung halte ich einen männlichen Gleichstellungsbeauftragten schon gar nicht für sinnvoll. Welche Frau in einer solchen Situation würde sich an einen männlichen Gleichstellungsbeauftragten wenden? Ich kann mir das nicht vorstellen.

(Beifall bei der SPD)

Verschwommen bleibt das Gesetz auch überall dort, wo es um die Unterrepräsentanz von Frauen im Berufsleben geht. Zum Beispiel heißt es im Entwurf: "... die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer ...". Was heißt das? Bis zu welchem Anteil soll die Frauenbeschäftigung erhöht werden? An anderer Stelle heißt es, daß auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hingewirkt werden soll. Bei den Erläuterungen in der Begründung gerät "frau" ins Staunen: Starre Quoten könnten hier keine Abhilfe schaffen - Frau Ministerin hat das noch einmal verdeutlicht -, denn schließlich seien Frauen derzeit noch nicht in gleicher Anzahl wie Männer für derartige Aufgaben verfügbar. Liebe Kolleginnen, das ist wirklich erstaunlich, zumal es so viele männliche Kollegen gibt, die ihre gut dotierten leitenden Positionen gerne qualifizierten Frauen überlassen möchten.

(Zurufe von der SPD: Jawohl!)

Übrigens, meine Damen und Herren von der CSU, wissen Sie überhaupt, daß die CSU im Bundesrat am 15. Dezember vergangenen Jahres der Quotenregelung zugestimmt hat? Da heißt es - ich zitiere -: "Es muß ergänzend sichergestellt werden, daß positive Fördermaßnahmen der Mitgliedstaaten für die Frauen einschließlich Quotenregelung bei Einstellung und Aufstieg nach dem EGVertrag zulässig sind." Dieser Bundesratsbeschluß wurde mit den Stimmen der SPD-regierten Bundesländer und des Freistaates Bayern gefaßt. Damit hat die CSU im Bundesrat bereits der Quote zugestimmt. Ich trage das deshalb so ausführlich vor, weil ich das auch im federführenden Ausschuß angesprochen habe. Die Kollegen der CSU wußten davon gar nichts. Erst als ich ihnen den Beschluß schwarz auf weiß vorlegen konnte, mußten sie es glauben; dennoch waren sie ein wenig skeptisch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CSU-Fraktion, wenn es Ihnen wirklich mit der Gleichberechtigung ernst ist, wenn Sie wirklich Artikel 3 des Grundgesetzes nachkommen wollen, wenn Sie nicht nur in Sonntagsreden von der Frauengleichstellung etwas wissen wollen, dann müssen Sie den Gesetzentwurf der Staatsregierung ablehnen und unserem zustimmen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Erster Vizepräsident Hiersemann: Das Wort hat Abgeordneter Pschierer.

(Herbert Müller (SPD): Meine Meinung als Frau! - Heiterkeit)


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Pschierer (CSU): Herr Präsident, Hohes Haus! Ich hoffe, daß die Damen im Hohen Hause kein Problem damit haben, daß ein Mann als Berichterstatter zum Gleichstellungsgesetz ans Rednerpult tritt. Ich habe damit keine Probleme. Mir hat es im federführenden Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes sehr viel Spaß gemacht, an diesem Gesetzentwurf mitzuarbeiten.

Gleich zu Beginn möchte ich mit einem Mißverständnis aufräumen. Von der Opposition wurde der Eindruck erweckt, als hätte die CSU-Fraktion einfach genickt und den Gesetzentwurf so akzeptiert, wie ihn die Staatsregierung vorgelegt hat. Unsere Fraktion hat es sich wirklich nicht leichtgemacht. Sie hat am Gesetzentwurf nicht Kleinigkeiten verändert, sondern ihn in wesentlichen Punkten mitgeschrieben.

(Zustimmung des Abgeordneten Dr. Wilhelm (CSU))

Ich möchte das an einem Punkt deutlich machen.

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben bei Veranstaltungen im ganzen Land den Finanzierungsvorbehalt und die Ehrenamtlichkeit kritisiert. Die CSU-Landtagsfraktion hat in einem Änderungsantrag gefordert, auf kommunaler Ebene hauptamtliche oder teilhauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte vorzusehen.

Dann blieben für Sie noch der Satzungsvorbehalt und der Finanzierungsvorbehalt. Mit diesen beiden Punkten rennen Sie derzeit durchs Land und versuchen, diesen Gesetzentwurf schlechtzureden. Ich darf das in dieser Form noch einmal zurückweisen; denn es macht keinen Sinn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, sich auf ein oder zwei Minimalpunkte zu konzentrieren.

Mir geht es aber zunächst einmal, Frau Kollegin Narnhammer, um einen ganz anderen Punkt. Sie kommen jetzt mit den Petitionen. Sie wissen doch genau, was das für Petitionen waren. Ich könnte Ihnen die Liste bringen. Zum Teil waren es 70 inhaltsgleiche, wortgleiche Postkarten. Es gibt eine Petition, Frau Kollegin - das war die Petition des Deutschen Juristinnenbundes -, in der mehr enthalten war. Das war eine Petition, über die wir uns auch im Ausschuß ausführlich unterhalten haben. Alle anderen Petitionen waren zum größten Teil inhalts- und wortgleich.

Ich bitte Sie bei dieser Gelegenheit, Frau Kollegin: Lesen Sie halt, bevor Sie an das Rednerpult treten, den Gesetzentwurf der Staatsregierung durch. Sie sagen, es ist ja unverschämt, daß den Gleichstellungsbeauftragten keine Mittel bereitgestellt werden. Ich zitiere nur kurz Artikel 16 Absatz 8:

Die Gleichstellungsbeauftragten sind mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen personellen und sachlichen Mitteln auszustatten.

In Absatz 7 heißt es:

Die Gleichstellungsbeauftragten sind von ihrer sonstigen dienstlichen Tätigkeit freizustellen, wenn und soweit es nach Art und Umfang der Dienststelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

Das ist ganz klar geregelt. Ich bitte Sie, das einfach zur Kenntnis zu nehmen.

Ein anderer Punkt, der mir bei dieser Gelegenheit wichtig erscheint - davon ist bei Ihnen in den Berichterstattungen überhaupt nichts aufgetaucht -, betrifft die wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfes der Staatsregierung. Bei uns gibt es eine klare Zielsetzung. Im Entwurf der Staatsregierung geht es nicht darum, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und ähnliche Dinge zu regeln, sondern um die Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst in Führungspositionen. Ich vermisse im Gesetzentwurf Ihrer Fraktion, Frau Kollegin Narnhammer, Regelungen, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeht. Da finde ich nichts. Das sind die zwei Kernpunkte des Gesetzentwurfs der Staatsregierung.

Da im Hohen Haus der Eindruck erweckt wird, es handele sich um wachsweiche Formulierungen, es handele sich um einen Papiertiger, ganz kurz eine Auflistung wesentlicher Punkte des Gesetzentwurfs der Staatsregierung: Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, Stellenausschreibung, Einstellung und beruflicher Aufstieg, Fortbildung, flexible Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Familienpflichten, mehr Teilzeitmöglichkeiten, Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte mit Familienpflichten, Vorrang für Beschäftigte mit Familienpflichten bei der Wiedereinstellung, gesetzlich verankertes Benachteiligungsverbot und viele andere Dinge.

Meine Damen und Herren, hier sind konkrete Anhaltspunkte enthalten. Ich weise die Formulierung, dieser Gesetzentwurf - Frau Kollegin Narnhammer, so haben Sie wörtlich gesagt - sei saft- und kraftlos, ganz entschieden zurück.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Sie haben bis zum heutigen Tag den Änderungsantrag der CSULandtagsfraktion nicht zur Kenntnis genommen. Sie haben nicht zur Kenntnis genommen, daß das Ehrenamt in Artikel 20 herausgenommen wurde. Wir haben das durch die hauptamtliche oder teilamtliche Gleichstellungsbeauftragte ersetzt. Die CSU, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, hat es sich bei dieser Frage nicht einfach gemacht. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen haben in dieser Frage Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Bei den kommunalen Spitzenverbänden erleben Sie heute noch Widerstand gegen die Hauptamtlichkeit. Wir haben diesen Widerstand nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern wir haben uns durchgesetzt. Wir haben gesagt: Nein, wir wollen die Hauptamtlichkeit haben. Von unserer Seite aus sind Gespräche mit den Wirtschaftskammern, mit den IHK, den Handwerkskammern und mit vielen anderen Organisationen geführt worden. Wesentliche Punkte sind im Gesetzentwurf der Staatsregierung berücksichtigt worden.

Tun Sie doch nicht so, Frau Kollegin Narnhammer, was den Satzungsvorbehalt angeht. Das ist jetzt eine Spielwiese, die der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch geblieben ist. Sie erwecken den Eindruck, als ob Landräte und Bürgermeister in diesem Land flächendeckend darangehen würden, das Gleichstellungsgesetz der Staatsregierung durch Satzung auszuhebeln. Sie wissen so gut wie ich, daß Sie die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten durch Satzung nicht aushebeln können. Sie können wohl zu Aufgaben, Rechten und Pflichten Satzungsentwürfe vorlegen. Aber schauen Sie sich die derzeitige Situation bei den Kommunen an. Ich gehe nicht davon aus, daß Bürgermeister und Landräte hinter den derzeitigen Stand zurückgehen.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Gesetzentwürfen der Opposition verlieren. Eine Vorbemerkung: "Landesgleichstellungsgesetz - gut und schön, aber es darf nichts kosten, muß verfassungskonform sein und unbürokratisch funktionieren." Dieses Zitat, liebe Kolleginnen und Kollegen, stammt nicht von der CSU; es stammt von Ihrem derzeitigen Parteivorsitzenden Oskar Lafontaine.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Einen kleinen Moment; hören Sie es sich noch einmal an: "Landesgleichstellungsgesetz - gut und schön, aber es darf nichts kosten, muß verfassungskonform sein und unbürokratisch funktionieren." Wenn das jemand aus unserer Fraktion behauptet hätte, hätten Sie ein Spießrutenlaufen veranstaltet, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Ihr Parteivorsitzender hat nicht oft recht, aber in Teilen hat er in diesem Zitat schon recht gehabt, zumindest was die Verfassungskonformität und das unbürokratische Funktionieren angeht. Aber was haben Sie im Landtag vorgelegt? Ein kleinliches Korsett aus Detailregelungen, vieles, was verfassungsrechtlich bedenklich ist. Manches erinnert mich - verzeihen Sie bitte den Ausdruck - an personalpolitische Planwirtschaft. Sie schreiben zum Beispiel: Der Inhalt der Frauenförderpläne wird gesetzlich festgelegt, das Verfahren zur Kontrolle und Vollzug geregelt; der Kernpunkt der Frauenförderpläne ist die Ergebnisquote, die durch verbindliche Zielvorgaben in einem festen Zeitraum realisiert wird. Was ist das anderes als ein Plan?

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Egal, ob Sie es Zielquote nennen wie in Hessen, Entscheidungsquote oder Ergebnisquote wie in Ihrem Entwurf - es bleibt verfassungsrechtlich bedenklich. Nehmen Sie Rheinland-Pfalz. Dort gibt es eine Entscheidungsquote, aber mit einer Härtefallklausel für Männer. Konkret heißt es dort: Im Einzelfall muß die Einstellung oder die Beförderung eines Mannes möglich sein, auch wenn dies der Erfüllung einer gesetzlich festgelegten Quote widerspricht.

Wir brauchen uns nicht immer mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes herumzuschlagen; wir haben auch auf bundesrepublikanischer Ebene entsprechende Urteile. Die kommunalen Spitzenverbände Schleswig-Holsteins haben inzwischen die Aussetzung des Landesgleichstellungsgesetzes ins Auge gefaßt, weil es nicht praktikabel erscheint. Es gibt ein Normenkontrollverfahren gegen das hessische Gleichstellungsgesetz, weil Teile gegen die Landesverfassung verstoßen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof schreibt: Eine Berücksichtigung des Geschlechtes als Hilfskriterium bei gleicher Eignung der Bewerber ist zwingend ausgeschlossen.

Entscheidend ist für mich aber noch etwas anderes. Sie kritisieren uns, die CSU, wenn wir einen Entwurf vorlegen oder die Staatsregierung einen Entwurf vorlegt, in dem eine Zahl von mindestens 100 weiblichen Beschäftigten vorgegeben ist. Sie legen einen Entwurf vor, in dem es heißt: "Jede Dienststelle mit mehr als 20 Beschäftigten hat eine Frauenbeauftragte zu bestellen" - und das in Zeiten, in denen Ihre Abgeordneten, Ihre Parteifunktionäre vor Ort nicht müde werden, auch vom schlanken Staat, von Bürokratieabbau und von ähnlichen Dingen zu reden. Das ist ein Widerspruch in sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition. Sie sprechen permanent von der schlanken Verwaltung, aber wenn es darauf ankommt, praktizieren Sie das nicht. Eines ist für mich deutlich geworden: Sie wollen das gar nicht. Sie wollen auf die Kommunalpolitik mit einer Gleichstellungsbürokratie Einfluß ausüben. Sie wollen Kommunalpolitik über die Hintertür in Frage stellen. Fragen Sie Ihre eigenen Bürgermeister; ein paar von ihnen haben ja am 10. März den Sprung noch geschafft. Fragen Sie diese einmal, was sie davon halten.

Ich wehre mich einfach dagegen, daß wir hier permanent so tun, als ginge es darum, eine ABM-Maßnahme für Frauenbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragte zu machen. Damit das in diesem Hohen Haus klar ist: Gleichstellungsbeauftragte haben eine dienende Funktion. Es geht um das klar definierte Ziel, Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst zu bekommen. Wir wollen die Frau als Chefin, als Abteilungsleiterin und nicht nur im Vorzimmer - das ist das Ziel -, aber nicht mit einer umfangreichen Gleichstellungsbürokratie.

Meine Damen und Herren, eines muß man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Ihr Parteivorsitzender Oskar Lafontaine mahnt Sie selber, unbürokratisch zu verfahren, und ich nenne Ihnen jetzt einmal ein Beispiel, was die Praktikabilität und was das Unbürokratische betrifft. "Bei Vergabe von Aufträgen, Zuwendungen oder Krediten aus Haushaltsmitteln sind diejenigen vorrangig zu berücksichtigen, die Maßnahmen entsprechend dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz ergreifen."

Das hört sich zunächst gut an, aber ich entsinne mich der Debatten in diesem Hohen Haus, bei denen von Ihren Vertretern bezüglich bestimmter Krisenregionen gesagt worden ist, was dieser Freistaat alles tun müsse, um Arbeitsplätze in diesen benachteiligten, strukturschwachen Regionen zu sichern. Sollen wir also bei Strukturhilfen für bestimmte Regionen zunächst danach fragen, wieviel Frauenförderpläne es in diesem Bereich gibt? Sollen wir bei Leistungen zum Beispiel an die Selbsthilfeorganisationen der Landwirtschaft danach fragen, ob jeder Maschinenring einen Frauenförderplan vorhält?

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

Solche Dinge sind nicht praktikabel, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Das gleiche gilt für den Entwurf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Münzel, Sie bringen in Ihrem Entwurf ein bestimmtes Frauenbild. Fragen Sie doch einmal die Frauen, was sie von der Formulierung "Jahrtausende alte Diskriminierung", "Jahrtausende alte Minderbewertung der Leistungen und der Person der Frau" halten.

(Zuruf von der CSU: Das stimmt einfach nicht!)

Das wird von den Frauen draußen nicht so gesehen; da sind Sie sehr weit von der Basis entfernt, Frau Kollegin.

(Widerspruch bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und noch etwas zu Ihrem Entwurf, Frau Kollegin Münzel. Es heißt da:

Staatliche Stellen dürfen Aufträge, die zu mehr als der Hälfte aus staatlichen Mitteln finanziert werden, unbeschadet der übrigen Vorschriften nur an Firmen vergeben, die sich nachweisbar an die Grundsätze der Frauenförderung dieses Gesetzes halten.

Ich will jetzt keine VOB-Debatte zum Baubereich führen, aber Sie können doch Kanalbaumaßnahmen beispielsweise nicht einfach danach ausschreiben, wer die meisten Baggerfahrerinnen beschäftigt. Das ist im Moment nicht praktikabel. Schreiben Sie es also nicht in Ihren Entwurf hinein. Er enthält Dinge, die keiner Realität standhalten.

Das Schlimmste am Entwurf Ihrer Fraktion, Frau Kollegin Münzel, ist aber etwas anderes. Jede Dienststelle mit mindestens fünf weiblichen Beschäftigten muß danach eine Frauenbeauftragte und eine Stellvertreterin bestellen.

Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: ab fünf weiblichen Beschäftigten eine Frauenbeauftragte und eine Stellvertreterin. Überlegen Sie einmal, wie Ihr Kollege Daxenberger, der vor kurzem zum Bürgermeister einer Gemeinde gewählt worden ist, diese Diskussion in seinem Gemeinderat führen soll. Da wünsche ich ihm viel Freude.

Wenn Sie schreiben, daß Kommunen ab 10 000 Einwohner Frauenbüros einrichten müssen und daß das Frauenbüro mit mindestens einer hauptamtlichen Kraft und einer Stellvertreterin zu besetzen ist, dann frage ich Sie, wo Sie leben. Das ist weder machbar, noch sinnvoll, noch finanzierbar.

(Beifall bei der CSU)

Das Schönste daran ist, daß Sie das gleiche auch noch für die Bezirke fordern. Ich hätte es nicht schwer, Zitate Ihres Kollegen Kamm zu bringen, der gesagt hat, die Bezirke könnte man abschaffen.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie treten jetzt dafür ein, Frauenbüros sogar in den Bezirken verpflichtend einzuführen.

So, meine Damen und Herren, wertes Hohes Haus, gibt es in den beiden Entwürfen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dinge, die weder praktikabel, noch sinnvoll, noch finanzierbar sind.

Mich hat eines persönlich enttäuscht: Sie sind nicht müde geworden, mit dem Finanzierungsvorbehalt sowie mit dem Satzungsvorbehalt durchs Land zu rennen, nachdem Ihnen andere Kritikpunkte zum Entwurf der Staatsregierung nicht mehr eingefallen sind. Und wenn sie Ihnen dann doch eingefallen sind, dann wurden sie von Ihrer eigenen Basis draußen nicht akzeptiert.

Ich darf noch einmal den Versuch unternehmen, wenigstens Teile Ihrer Fraktion dazu zu bewegen, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zuzustimmen. Es ist nicht nur nach meiner Meinung, sondern auch nach Meinung meiner Fraktion und vieler anderer ein Entwurf, der praxisorientiert ist, der der Realität gerecht wird, der finanzierbar ist und der vor allen Dingen eine klare Zielsetzung hat. Er handelt nicht von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bis hin zur Diskriminierung, sondern er gibt ein klares Ziel vor.

(Unruhe)

Abschließend noch eines, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die SPD selbst schreibt im Vorwort zu ihrem Gesetzentwurf, daß der Gesetzgeber hier nur begrenzt tätig werden könne. Das sehen meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion genauso wie ich. Es wird vieles erforderlich sein, beispielsweise das, was Frau Staatsministerin Stamm ausgeführt hat, nämlich daß ein gesellschaftlicher Denkprozeß in Gang kommt und daß man von tradierten Familien- und Erziehungsmustern ein Stück abrückt.

Da mache ich es mir als Mann nicht einfach. Wir könnten es auf den einfachen Nenner bringen: Überall dort, wo eine Frau hin will, muß ein Mann weg. Da wird die Männerwelt in vielen Bereichen noch umdenken müssen. Der Entwurf ermöglicht es uns, auf diesem Weg des Umdenkens ein großes Stück voranzuschreiten. Deshalb versuche ich es noch einmal, hier einen breiten Konsens mit Ihnen herzustellen. Wir haben es Ihnen schon einfacher gemacht, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir haben in einigen wichtigen Punkten auf Initiative der Arbeitsgruppe der Frauen in der CSU-Landtagsfraktion nachgebessert, und ich würde mir wünschen, daß eine möglichst breite Mehrheit für diesen Gesetzentwurf in diesem Hohen Hause gefunden wird.

(Beifall bei der CSU)


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Erster Vizepräsident Hiersemann: Das Wort hat nun Frau Kollegin Münzel.

Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, der heute in zweiter Lesung debattiert wird, ist das - ich denke, das ist auch erkannt worden -, was die Frau Ministerin Stamm in jahrelanger Arbeit den kommunalen Platzhirschen hat abringen können. Mehr war eben nicht drin.

(Zurufe von der CSU - Unruhe)

Das bezieht sich auch auf die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Herr Pschierer, Sie haben eben noch einmal deutlich gemacht, daß es Ihrer Fraktion doch noch gelungen ist, deren Ehrenamtlichkeit aus dem Gesetzentwurf durch die Hauptamtlichkeit und die Teilhauptamtlichkeit zu ersetzen. Das finde ich positiv. Ich sage offen und ehrlich, ich finde das gut. Ich bin allerdings überzeugt, daß das auch deshalb gekommen ist, weil von außen sehr viel Druck auf Ihre Fraktion ausgeübt worden ist, so daß Sie eingesehen haben, daß das nicht weiter zu halten gewesen wäre.

Allerdings macht mich folgendes stutzig. Es war dies ein Punkt, den die kommunalen Spitzenverbände zunächst vollkommen abgelehnt haben. Sie wollten es nicht. In diesem Punkt hat auch Frau Stamm mit den kommunalen Spitzenverbänden gerungen, und sie haben immer deutlich gesagt, daß sie dieses Gesetz überhaupt nicht wollen. Nun haben Sie Ihren Änderungsantrag eingebracht, der dann angenommen worden ist, und dann war Ruhe bei den kommunalen Spitzenverbänden. Das macht mich, wie gesagt, stutzig. Vorher waren sie vehement dagegen, und jetzt schlucken sie das einfach. In ihren Veröffentlichungen sagen die kommunalen Spitzenverbände, daß sie ihren aktiven Widerstand aufgeben. Da überlege ich mir, wo der Wurm drin ist.

(Zuruf von der CSU: Da ist keiner drin!)

Dieser Wurm ist für mich im Satzungsvorbehalt zu finden. Ich wette mit Ihnen, daß die kommunalen Spitzenverbände über die Satzung einen Weg finden werden, die Gleichstellungsbeauftragten arbeitsunfähig zu machen. Da gibt es einen ganz einfachen Weg. Die Gleichstellungsbeauftragten werden bestellt. Das geschieht dann so wie bei uns in unserem Landkreis; es gibt eine ganze Stelle. Zur Hälfte ihrer Zeit macht die Gleichstellungsbeauftragte Schuldnerberatung und zur anderen Hälfte Gleichstellungsarbeit. Nun wird sie durch die Schuldnerberatung so mit Arbeit voll gestopft, daß sie zu ihrer Gleichstellungsarbeit nicht mehr kommt.

Außerdem kann man Aufgaben, Rechte und Pflichten so weit minimieren, daß die effektive Arbeit dieser Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr möglich ist.

(Zuruf von der CSU: Haben Sie doch mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung!)

- Warten Sie doch erst einmal ab, wie es laufen wird. Wir haben doch auch Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Ich habe zumindest erreichen wollen, daß sie überhaupt keine Satzung aufstellen; denn sie werden ein Satzungsmuster entwerfen - die Erfahrungen in den Kreistagen zeigen, daß solche Muster sehr gerne aufgenommen werden -, das wahrscheinlich noch hinter dem Gesetzentwurf zurückbleibt. Denn man hätte zumindest in den Gesetzentwurf hineinschreiben müssen: Wenn schon Satzung, dann muß der Gesetzesinhalt Mindeststandard sein. Darüber hinaus kann man jederzeit gehen.

Wenn nun Frau Stamm sagt, wir sollten mehr Vertrauen in die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor Ort haben, und meint, wir könnten unsere Auffassung in den entsprechenden Kreistagen durchsetzen, dann antowrte ich: Ich könnte sehr viel optimistischer sein, wenn wir dort überall die Mehrheit hätten. Aber ich wette mit Ihnen, wenn wir einen entsprechenden Satzungsentwurf vorlegen, der weit über das Gesetz hinausgeht und weit über das, was die kommunalen Spitzenverbände vorlegen, dann wird unser Vorschlag von seiten der CSU abgelehnt werden. Wir werden diese Nagelprobe machen; wir werden mit Satzungsentwürfen kommen, die wir als effektiv ansehen. Aber ich bin der festen Überzeugung, daß da die kommunalen Spitzenverbände über die Satzung unterlaufen werden.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Gleichstellungsbeauftragten sagen, Frau Ministerin. Es war ja schön, daß Sie sich bei denen bedankt haben. Sie haben den Dank auch wirklich verdient. Es gibt sehr viele Gleichstellungsbeauftragte, die ihre Arbeit außerordentlich engagiert machen. Aber der Dank allein genügt nicht. Mit Ihrem Gesetzentwurf haben Sie die Gleichstellungsbeauftragten in meinen Augen auf einen Schleudersitz gesetzt, und zwar mit der Dreijahresfrist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Ministerin, diese Dreijahresfrist ist der helle Wahn. Wenn man sich vorstellt, wieviel Arbeit auf diese Frauen zukommt, gegen welche Widerstände sie auch in den Dienststellen ankämpfen müssen, wieviel Aufgabengebiete sie beackern müssen, dann ist klar, daß das in drei Jahren gar nicht zu packen ist, eine solche Arbeit auch ordentlich zu Ende zu führen. Man kann sich doch vorstellen, was mit einer kritischen Gleichstellungsbeauftragten, die der Dienststellenleitung nicht paßt, passiert. Sie wird das nächste Mal nicht mehr Gleichstellungsbeauftragte werden. Da besteht wirklich die Gefahr, daß durch dieses Gesetz stromlinienförmige Gleichstellungsbeauftragte installiert werden. Das können wir überhaupt nicht brauchen. Wir brauchen kritische Frauen auf diesen Plätzen.

Sie haben die Gleichstellungsbeauftragten nicht nur auf den Schleudersitz gesetzt, sondern Sie haben sie auch irgendwie der Willkür, möche ich sagen, preisgegeben. Im Gesetz steht, daß ihnen die entsprechende Zeit zur Verfügung gestellt werden muß. Sie sagen aber nirgendwo, wieviel Zeit wirklich zur Verfügung gestellt wird. Sie sagen nicht: Bei einer Dienststelle mit soundso viel Beschäftigten muß für soviel Stunden freigestellt werden. Ich denke, es ist außerordentlich wichtig, daß die Frauen wirklich genau Bescheid wissen, daß sie zum Beispiel acht Stunden Zeit für die Gleichstellungsarbeit in der Dienststelle haben. Alles andere führt nämlich dazu, daß sich engagierte Frauen selber ausbeuten werden, weil sie etwas auf den Weg bringen wollen. Hier ist die Ausbeutung vorprogrammiert. Oder wenn jemand die Arbeit gar nicht mehr schafft, wird sie halt einfach liegengelassen.

Herr Pschierer, Sie haben auch noch einmal die positiven Maßnahmen aufgezählt, die in Ihrem Gesetzentwurf enthalten sind. Mit einigen dieser positiven Maßnahmen kann ich mich auch anfreunden, zum Beispiel mit der Anerkennung der Tätigkeit in der Familie. Aber es fehlen die Sanktionen. In dem Moment, in dem man die Maßnahmen nicht sanktionieren kann, sind sie wirkungslos. Meiner Ansicht nach ist ein Gesetz nur dann wirkungsvoll, wenn man die Möglichkeit hat, die Maßnahmen, die vorgesehen sind, auch wirklich durchzusetzen.

Noch ein Wort zur Baggerfahrerin. Das ist ein Totschlagargument. Auch in einer Baufirma kann ich mir gut vorstellen, daß man Frauen - - Herr Pschierer, Sie hören mir nicht zu. Jetzt rede ich extra zu Ihnen über die Baggerfahrerinnen. Herr Pschierer, auch in einem Bauunternehmen kann ich mir vorstellen, daß ein Frauenförderplan aufgestellt wird und daß man durch die Vorlage eines Frauenförderplans sehen kann: Aha, die und die Maßnahmen sind geplant, um den Frauenanteil in der Firma zu erhöhen.

Sie haben uns noch vorgeworfen, daß wir auch in kleinen Dienststellen Frauenbeauftragte haben wollen. Das liegt auch daran, daß die Frauenbeauftragten in diesen Dienststellen auch für die Frauen außerhalb zuständig sind, also sehr wohl nicht nur innerhalb der Dienststellen wirken, sondern auch eine Wirkung nach außen haben und damit sehr viel mehr Frauen erfassen.

Ich denke, wir sollten dieses Gesetz wirklich äußerst kritisch begleiten. Viele von Ihnen sind ja auch Kommunalpolitiker. Ich meine, wir sollten einfach auch vor Ort das durchzusetzen versuchen, was Sie in vielen Reden als politischen Willen formuliert haben, wenn wir es schon nicht in das Gesetz hineinbekommen. Vielleicht unterhalten wir uns dann einmal in einem Jahr wieder darüber, wo wir nachbessern müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Ich möchte Sie fragen: Gehen Sie mit mir davon aus, oder stellen Sie nicht auch fest, daß bei der derzeitigen Besetzung des Präsidiums der Frauenförderplan erfüllt ist?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Fickler. Bitte, Frau Kollegin.

Frau Dr. Fickler (CSU): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich darauf beschränken, zu Beginn meiner Ausführungen vor allem die beiden positiven Aspekte unseres Gesetzentwurfs herauszustellen, auf die wir alle besonders stolz sein können. Ich werde anschließend auf einige wenige Kritikpunkte der Opposition eingehen, die soeben von Frau Münzel, aber auch von Frau Narnhammer vorgetragen worden sind.

Positiv: Der bayerische Gesetzentwurf hat den weitesten Wirkungsbereich aller deutschen Gleichstellungsgesetze, meine sehr geehrten Damen von der Opposition. Es gibt kein anderes Bundesland, das den Rahmen so weit ausgeschöpft hat. Es gibt keine Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, für die dieses Gesetz nicht gilt, und es gibt keine Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat, für die dieses Gesetz nicht gilt.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das müssen Sie aber jetzt genauer erklären!)

Ab 1. Juli dieses Jahres wird es keine Dienststelle mehr ohne Gleichstellungskonzept geben.

Der zweite Punkt: Die Berücksichtigung von ehrenamtlicher oder betreuender Tätigkeit. Viele Frauen betreuen Kinder oder pflegebedürftige Angehörige oder üben ehrenamtliche Tätigkeiten, besonders im sozialen Bereich, aus. Bisher wurden diese Tätigkeiten beim Wiedereinstieg in den Beruf nicht berücksichtigt. Das wird nun geändert. In diesem Bereich setzen wir bewußt einen eigenständigen bayerischen Akzent. Die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen sowie ehrenamtliche Arbeit werden künftig bei Einstellungen und Beförderungen berücksichtigt. Und zwar gilt dies bei Männern und bei Frauen. Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es in keinem anderen Bundesland. Wir werten damit die Familientätigkeit auf, wir berücksichtigen die Mütter- und Väterkompetenz, und wir anerkennen das Ehrenamt.

Nun zum Finanzierungsvorbehalt. Frau Narnhammer, Sie haben gesagt: Nur reiche Gemeinden, nicht die armen, werden hier berücksichtigt. Frau Lochner-Fischer, Sie haben das ebenfalls ausgeführt. Ich darf noch einmal in Ergänzung zu dem, was bisher schon gesagt worden ist, daran erinnern, daß ein Finanzierungsvorbehalt bei allen staatlichen Gesetzen üblich ist. Er hätte auch gestrichen werden können, da sich jedes Gesetz nach den finanziellen Gegebenheiten zu richten hat. Im übrigen, meine sehr geehrten Damen von der Opposition, bedeutet ein Finanzierungsvorbehalt ja nicht, daß die Vorgaben des Gesetzes nicht erfüllt werden, sondern diese sind - das sage ich noch einmal ausdrücklich - Pflichtaufgaben für die Kommunen. Zur Finanzierung dieser Verpflichtung müssen die Kommunen gegebenenfalls Umschichtungen vornehmen.

Das Gesetz ist auf zehn Jahre befristet. Für diesen kurzen Zeitraum wird sich die politische Priorität wohl ermöglichen lassen. Mit der Umsetzung des Gesetzentwurfs sind ja nicht notwendig zusätzliche hohe Kosten verbunden. Im Gegenteil, je mehr eine Behörde oder Kommune bisher schon für die Gleichstellung getan hat, desto weniger Zusatzkosten fallen an. Viele Daten sind zudem in den Dienststellen schon vorhanden und müssen nur zusammengefaßt werden. Ich möchte noch einmal erwähnen, weil das anscheinend immer noch nicht in den Köpfen der Opposition drin ist: Die Einrichtung von Gleichstellungsbeauftragten ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Kommunen müssen daher unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit den Vorschlägen der Gleichstellungsbeauftragten nachkommen, da es sich hier nicht um freiwillige Leistungen der Kommunen handelt.

Frau Münzel, Sie haben die Vermutung ausgesprochen, nachdem die kommunalen Spitzenverbände der Hauptamtlichkeit der Gleichstellungsbeamten zugestimmt hätten, könnte nun im Satzungsvorbehalt oder sonstwo der Wurm drin sein. Ich darf den kürzlich erschienenen dritten Gleichstellungsbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit zitieren. Dieser belegt eine beeindruckende Vielfalt und einen enormen Umfang der Tätigkeiten in den staatlichen und kommunalen Gleichstellungsstellen in Bayern, und das, obwohl es bisher noch gar kein bayerisches Gleichstellungsgesetz gibt." Nach diesem Bericht üben die Gleichstellungsbeauftragten in Bayern ihre Tätigkeit bisher schon überwiegend hauptamtlich aus. Die ehrenamtlichen Ansprechpartnerinnen für Frauen sind vor allem in den kleinen Gemeinden tätig. Damit Sie sehen, wie Bundesländer, wo die SPD mit oder allein an der Regierung ist, den Satzungsvorbehalt handhaben - -

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir schon gehört!)

- Aber ich habe den Eindruck, daß Sie noch nicht realisiert haben, daß es so ist.

(Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

- Meine sehr geehrten Damen, ich kann auch darauf verzichten, es zu zitieren. Sie können es im Protokoll der Rechtsausschußsitzung vom 21.03.1996 nachlesen. Dort habe ich die Situation sehr ausführlich dargestellt. Aber ich darf den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zitieren. Dieser stellt nämlich im Hinblick auf die kommunalen Gleichstellungsstellen in Schleswig-Holstein unter anderem folgendes fest:

Dem Gesetzgeber sind bei der Ausgestaltung der gemeindlichen Organisation in doppelter Hinsicht Grenzen gesetzt:

a) Die Gewährleistung des Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung verbietet Regelungen, die eine eigenständige organisatorische Gestaltungsfähigkeit der Kommunen im Ergebnis ersticken würden.

b) Im Vorfeld der Sicherung des Kernbereiches verpflichtet Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes den Gesetzgeber, bei der Ausgestaltung des Kommunalrechts den Gemeinden eine Mitverantwortung für die organisatorische Bewältigung ihrer Aufgaben einzuräumen. Er hat den Gemeinden einen hinreichenden organisatorischen Spielraum bei der Wahrnehmung der je einzelnen Aufgabenbereiche offenzuhalten.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Die kommunalen Spitzenverbände, das Innenministerium und die Landesgleichstellungsstelle erarbeiten derzeit gemeinsam Rahmenbedingungen, damit Abweichungen der kommunalen Satzungen von den Anforderungen des Gesetzentwurfs von vornherein vermieden werden. Diese Abstimmung verläuft sehr konstruktiv.

Frau Münzel, nun zum Bestandsschutz, auf den Sie heute eingegangen sind. Auch dieses Thema war immer wieder Gegenstand von Ausschußberatungen. Da in keinem der beteiligten Ausschüsse eine deutliche Willenserklärung abgegeben, geschweige denn ein Beschluß gefaßt worden ist - dies war weder im federführenden Ausschuß noch im Bildungsausschuß der Fall -, konnten die unverbindlichen Äußerungen hierzu den letztberatenden Rechtsausschuß auch nicht zu einem Votum veranlassen. Das hat auch rechtliche Gründe.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

- Sie waren ja dabei, Frau Münzel. Erstens hatte der Rechtsausschuß gegen eine Garantie erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, und zwar im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz. Kommunen, in denen jetzt schon, also freiwillig, eine Praxis besteht, die über das in der vorgesehenen Regelung Geforderte hinausgeht, dürfen nämlich nicht bestraft werden. Wir müssen uns auch die Folgen einer Bestandsschutzgarantie vor Augen halten. Wer würde dann noch etwas freiwillig tun? Es bestünde die Gefahr, daß freiwillige Initiativen der Kommunen künftig unterbleiben.

Ein zweiter Grund, von einer Bestandsschutzgarantie abzusehen, liegt in der durchgängigen Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung begründet. Auch die SPD sagt inzwischen, daß man den Kommunen nicht so viel vorschreiben sollte - sie hat das nicht nur vor der Kommunalwahl getan, sondern auch danach. Jedenfalls kann die Staatsregierung keine gesetzlichen Vorgaben für solche Kommunen vorsehen, die auf freiwilliger Basis bereits Gleichstellungsstellen eingerichtet haben und vielleicht Änderungen beabsichtigen.

Der dritte Aspekt. Einer gesetzlichen Vorgabe des Bestandsschutzes stehen aber auch sachliche Gründe entgegen. So ist die Wirkung von Bestimmungen zugunsten oder zuungunsten einer Entwicklung gar nicht eindeutig gesetzlich definierbar. Zu schützende Bestände oder gar Standards können gesetzlich weder abschließend noch eindeutig bestimmt werden. Auch diesbezüglich steht das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung dem geforderten Vorgehen entgegen.

Die im Entwurf der Staatsregierung festgeschriebenen materiellen Standards gelten für alle Behörden des Freistaats und - mit Ausnahme der organisationsrechtlichen Vorschriften - auch für die Gemeinden unmittelbar. Die organisationsrechtlichen Vorschriften stellen zudem für die Behörden des Freistaats unmittelbares Recht dar. Das sollte auch die Opposition endlich einmal anerkennen.

Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle die politische Willenserklärung von Parlamentariern und Parlamentarierinnen aller Fraktionen zu Protokoll geben: Wir wollen nicht, daß die Satzung hinter den jetzigen Standard zurückgeht und der bisherige Standard der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen hinter den Ist-Zustand zurückfällt. - Auch hierüber bestand im Rechtsausschuß Übereinstimmung.

Frau Narnhammer, Sie haben bemängelt, in der entscheidenden Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes seien Frauen nicht anwesend gewesen. Ich gehöre zu den insoweit kritisierten Frauen und muß feststellen: Ich war in jener Sitzung, wenn auch nicht die ganze Zeit über; denn gleichzeitig hatte ich eine Sitzung des Europaausschusses. Ich konnte also nicht die ganze Zeit anwesend sein, habe aber versucht, es so lange wie möglich zu sein.

Von Frau Münzel wie auch von anderen Damen der Opposition wurde ein Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten gegen Landrat oder Oberbürgermeister gefordert. Meine sehr geehrten Damen, die Umsetzung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst - ich sage es zum wiederholten Male - ist Pflichtaufgabe der staatlichen Dienststellen, der Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände, in erster Linie also der Dienststellen und der Gemeinden. Die Gleichstellungsbeauftragten sind Funktionsträger innerhalb der Kommunen. Träger der Durchsetzung der Gleichstellung sind also nicht etwa die Gleichstellungsbeauftragten als solche, sondern die Dienststellen in großen Gemeinden. Insofern kann ein Klagerecht hier nicht bestehen; es wäre praktisch eines, das sich gegen den Klageberechtigten selbst richtete.

Weiterhin wurde angesprochen, daß eine Benachteiligung von Frauen in kleinen Kommunen bestehe. Frauen in kleinen Kommunen können sich jederzeit an die Gleichstellungsbeauftragte in ihrem Landratsamt wenden. Ich darf in dem Zusammenhang auf den von mir schon erwähnten dritten Gleichstellungsbericht des zuständigen Bundesministeriums verweisen. Dort sind - Stand 1993 - Zahlen zu den kommunalen Gleichstellungsstellen in kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufgeführt. Als Beispiel darf ich die Werte aus Rheinland-Pfalz nennen, einem Bundesland, das bekanntlich nicht von CDU oder CSU regiert wird: Vier Gemeinden von 2319 haben eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Für Bayern beträgt das Verhältnis 64 von 2056. So war der Stand im Jahre 1993. Die kleinen Kommunen in Bayern müssen zwar keine Gleichstellungsbeauftragten berufen, sind aber gleichwohl den Zielen des Gleichstellungsgesetzes verpflichtet.

Weil ich noch etwas Redezeit habe, möchte ich mich zu den einschlägigen Petitionen äußern; das ist ja mehrmals angemahnt worden. Ich selbst habe einen dieser vorgefertigten Zettel erhalten.

(Zuruf: Flugblatt!)

Nun zu den Anliegen, die darin aufgeführt werden und die Sie heute so sehr anmahnen, meine Damen von der SPD. Sie fordern ein Gesetz ohne Finanzvorbehalt; die Beseitigung der Benachteiligung von Frauen solle zur kommunalen Pflichtaufgabe werden. Ich sage es noch einmal: Das haben wir umgesetzt. - Der nächste Punkt - ich zitiere -: "Wir fordern ein Gesetz, das hauptamtliche Frauenbeauftragte für alle Städte und Landkreise vorschreibt." Auch das sieht unser Gesetzentwurf vor. Der dritte Punkt: "Wir fordern kein Gesetz mit Maulkorb, sondern ein Gesetz mit Handlungsspielraum, Durchsetzungsmöglichkeiten und solider Sachausstattung für Frauenbeauftragte." Ich weiß überhaupt nicht, warum hier Frauenbeauftragte einen Maulkorb tragen sollen. Das ist nicht der Fall. Diese können sich zu allem äußern, etwa zu frauenfreundlichen öffentlichen Verkehrsmitteln, Kindertageseinrichtungen, Sicherung von Arbeitsplätzen für Frauen, Offenlegung von Gewalt gegen Frauen. All das, was Sie fordern, gehört bereits zur Kompetenz der Frauenbeauftragten. Sie dürfen zu all dem Veranstaltungen durchführen, dürfen sich nur nicht parteipolitisch äußern. Ich kann mir vorstellen, daß Sie nicht gerade begeistert wären, wenn eine Gleichstellungsbeauftragte plötzlich Positionen der CSU verträte. Dann hätte das Ganze für Sie sicherlich eine ganz andere Qualität, meine Damen und Herren von der Opposition.

Weil hier von zwei Seiten gesagt wurde, daß auch der Katholische Deutsche Frauenbund eine Petition eingereicht habe, möchte ich der guten Ordnung halber klarstellen: Ich kann mir durchaus vorstellen, daß es bei der Sichtung von mehr als 600 Karten bzw. Zetteln, die hier eingegangen sind, Schwierigkeiten gegeben hat, daß da etwas falsch hineingerutscht ist. Doch der Katholische Deutsche Frauenbund - das darf ich feststellen - hat keine Petition eingereicht.

(Beifall der Frau Abgeordneten Anneliese Fischer (CSU))

Zum Abschluß meiner Ausführungen ein kurzer Ausblick in die Zukunft. Nach der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Umfrage zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Ost- und Westdeutschland vom November 1995, deren Ergebnis ich gestern erhalten habe, ist die Mehrheit von Ost- und von Westdeutschen nach wie vor nicht zufrieden mit dem, was bisher zur Verwirklichung der Gleichberechtigung getan wurde. Bei der Frage jedoch, wessen Aufgabe die Verwirklichung der Gleichberechtigung hauptsächlich sei, ob dies Sache des Staates oder des einzelnen sei, besteht inzwischen bei der Mehrheit die Meinung, daß hier jeder einzelne gefordert sei - nachzulesen auf Seite 72 des IPOS-Berichts. Bei getrennter Betrachtung von Ost- und Westdeutschen stellt man fest: 70 % der Menschen in Westdeutschland denken so und - man höre und staune! - bereits auch 50 % der Ostdeutschen. Wenn Sie sich vorstellen, welche Geschichte letztere haben, wird klar, welch großes Umdenken bei ihnen stattgefunden haben muß. Daß insgesamt die Mehrheit der Auffassung ist, daß bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung jeder einzelne gefordert ist, sollte zu denken geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns ist der politische Wille wichtig, daß es keine Schlechterstellung in den Kommunen geben darf. Uns ist die Vorbildfunktion unseres Gesetzes auch für die Privatwirtschaft und andere Felder wichtig. Uns ist wichtig, daß das zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur Bewußtseinsbildung beitragen möge. Jeder einzelne ist hier gefordert. Auch die heutige Debatte wird zur Bewußtseinsbildung in unserem Land beitragen. Uns ist wichtig, daß die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hergestellt wird, daß wir mehr faktische Gleichberechtigung bekommen. Hier bestehen immer noch Defizite; dies wurde heute bereits gesagt. Als Stichwort nenne ich nur die Forderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Leider ist diese auch in den Industriestaaten immer noch nicht verwirklicht. Wir brauchen keine starren Vorgaben zur Verwirklichung der faktischen Gleichberechtigung, sondern flexible Bedingungen.

Mein Dank geht ganz besonders an Frau Ministerin Stamm, die sich bei der Vorbereitung des Gesetzes unglaublich "hineingehängt" hat. Es wurde bemängelt, daß unser Gesetz so lange auf sich warten ließ. Meine sehr geeehrten Damen und Herren von der Opposition, der Grund waren die großen Widerstände, die die Ministerin zu überwinden hatte. Das war mit ein Grund für die lange Dauer. Aber Sie können davon ausgehen, daß auch unsere Ministerin und das gesamte Parlament Garanten für die Umsetzung des Gesetzes darstellen. Die Widerstände, die uns von seiten der kommunalen Spitzenverbände entgegengekommen sind, konnten wir im Interesse der Frauen nicht berücksichtigen. Ich bin froh, daß wir das Gesetz heute verabschieden können.

Das Gesetz ist nicht das Ende, sondern der Anfang der Gleichstellung. Wir setzen mit unserer Frauenpolitik auf die schrittweise Verwirklichung der Gleichstellung. Dazu gehören Beharrlichkeit, Geduld und partnerschaftliches Vorgehen.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Alles Frauentugenden!)

Lassen Sie uns gemeinsam auf diesem Weg vorangehen. Das ist meine Bitte an das gesamte Hohe Haus.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Diplomatenloge hat der Sozialminister der Ukraine, Herr Arkadij Jerschow, Platz genommen.

(Beifall)

Herr Jerschow und seine Begleitung weilen auf Einladung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit in Bayern. Im Namen des Hohen Hauses und persönlich begrüße ich unsere Gäste sehr herzlich und wünsche Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt im Bayerischen Landtag und im Freistaat Bayern. Seien Sie uns herzlich willkommen.

(Beifall)

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Lochner-Fischer das Wort. Bitte, Frau Kollegin. Sie haben noch 21 Minuten Redezeit.


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Frau Lochner-Fischer (SPD): Frau Präsidentin, ich bin mir sicher, daß nicht nur ich mit der Tatsache leben kann, daß das Präsidium von drei Frauen besetzt ist. Schließlich saßen dort jahrzehntelang immer nur drei Männer. Wir könnten uns an den gegenteiligen Anblick gut gewöhnen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Frau Kollegin, wir verstehen Sie hier oben schlecht. Kann man am Ton etwas ändern? - Kann man nicht.

(Allgemeine Unruhe)

Sie müssen näher ans Mikrofon gehen. Wir verstehen Sie nicht. Ich muß Sie schon verstehen, ich bitte um Verständnis.

Frau Lochner-Fischer (SPD): Geht's jetzt?

(Michl (CSU): Frau Kollegin, reden Sie bayrisch!)

- Nein, ich spreche jetzt nicht bayerisch, ich möchte die Punkte noch abhandeln, die in der Zwischenzeit aufgelaufen sind und die es rechtfertigen würden, eine volle Stunde zu reden.

Zunächst möchte ich auf den Ausdruck "Maulkorb" eingehen, den Frau Kollegin Dr. Fickler angesprochen hat. Im Gesetz hat sich tatsächlich etwas geändert, denn früher stand im Gesetz - das hörten Sie in den Ausschußberatungen nicht sehr gerne -, daß die Erörterung von parteipolitischen Angelegenheiten unzulässig sei. Für die Kommunalpolitik hätte das bedeutet, daß alle Fragen, die in den Kommunalparlamenten zwischen den Parteien strittig sind, von den Gleichstellungsstellen nicht hätten behandelt werden dürfen. Ich brauche keine Beispiele zu nennen - das reicht vom Kindergarten über die Schule bis zu den Arbeitsplätzen. All dies hätte nicht angesprochen werden dürfen. Die jetzige Formulierung ist nichts anderes als das, was im Beamtenrecht ohnehin vorgesehen ist. Sie ist überflüssig wie ein Kropf. Wenn Sie das aber in dieser Form im Gesetz haben wollen, ist dagegen nichts einzuwenden.

Frau Kollegin Dr. Fickler, ich habe eine Bitte an Sie. Sie müssen natürlich - auch das gehört zur Diskussion - zuhören und die Sachen richtig lesen. Sie haben unser Flugblatt vorgelesen; das ist keine Petition.

(Frau Dr. Fickler (CSU): Aber mit dem Text des Flugblattes wurden die Petitionen auf Karten eingereicht!)

- Nein, nein. Das Flugblatt ist bayernweit verteilt worden. Ich freue mich sehr, daß es nicht nur die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen verteilt hat, sondern daß auch andere Organisationen den Text übernommen und als den ihrigen verteilt haben. Das Flugblatt kam zu keiner Zeit als Petition in den Bayerischen Landtag. Das geht auch nicht - wie Sie wissen -, denn die Formalien einer Petition sind anders als das Flugblatt.

(Frau Dr. Fickler (CSU): Sagen Sie mir doch, was da drin steht!)

- Sie haben eine Karte in der Hand, die hat damit nichts zu tun. Diese Karte richtet sich - -

(Allgemeine Unruhe - Zuruf des Abgeordneten Pschierer (CSU) - Frau Haas (SPD): Wo liegt das Problem?)

- Ich bin richtig glücklich; offensichtlich haben wir richtig gearbeitet.

Wir haben Karten erstellt, und viele hundert Frauen haben sich mit diesen Karten an den Bayerischen Landtag gewandt. Es wurde gefordert, nicht zwei, sondern drei Punkte aus dem vorliegenden Gesetzentwurf zu enfernen. Ich sage Ihnen ganz deutlich zu den Karten - zu den anderen Petitionen werde ich noch Stellung nehmen -, ich finde es äußerst sonderbar, daß Sie absolut nichts dabei finden, wenn zum Thema Schlagfallen und ähnlichen Themen hektographierte Briefe eingehen, die zum Teil keine Absender tragen - -

(Frau Lödermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So war das nicht!)

- Ich rede nicht von der linken Ecke, sondern ich habe auch aus der anderen Ecke welche bekommen.

Ihnen war nur wichtig, daß Ihre Intention unterstützt wird. Dafür werden aus 10 oder 15 Briefen Volksbewegungen. Wenn von seiten der Frauen mehrere Hundert solcher Karten kommen und darüber hinaus eine Reihe von Einzelpetitionen, die alle einzeln begründet und geschrieben wurden, schreien Sie auf und meinen, das sei nicht mehr so zu bewerten. Sie wissen, daß es heutzutage Überwindung kostet, seine Meinung zu äußern und eine solche Karte zu schreiben. Ich möchte all denen danken, die sich dazu durchgerungen haben, dem Parlament in dieser Form die Meinung zu sagen. Ich finde es beschämend, in welcher Art und Weise Sie mit den Meinungen der Frauen und Männer umgehen.

Das führt mich zu der Art und Weise, wie Sie, Herr Pschierer, die Petitionen abgekanzelt haben. Sie haben so getan, als sei keine der eingegangenen Petitionen ernst zu nehmen. Deshalb stellt sich für mich die Frage, ob Sie als CSU-Berichterstatter sich tatsächlich die Arbeit gemacht und die Petitionen gelesen haben.

(Beifall bei der SPD - Pschierer (CSU): Habe ich!)

Ihnen müßte aufgefallen sein, daß die Zielrichtung der Petitionen übereinstimmend war, daß der vorliegende Gesetzentwurf geändert werden muß. Das ist völlig richtig. Darüber, welche einzelne Punkte geändert werden müssen und mit welchen Begründungen das getan werden muß, gab es erhebliche Unterschiede. Ich verweise einerseits auf den Juristinnenverbund, den Sie selbst schon erwähnt haben, und andererseits auch auf die ÖTV und den KAB. Sie wissen sehr genau, daß es dort unterschiedliche Meinungen wegen der Frauenbeauftragten gibt. Es handelte sich um ausführliche Petitionen an den Bayerischen Landtag, und auch wenn sie tatsächlich wortgleich gewesen wären, ist es doch Ihre Pflicht und Aufgabe, sich mit allen Argumenten im einzelnen auseinanderzusetzen und das den Organisationen entsprechend mitzuteilen, statt nach dem Motto zu handeln: Interessiert mich nicht, ist alles gleich, weg vom Fenster. In diesem Stil kann man nicht mit den Forderungen und den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande umgehen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe vorhin davon gesprochen, daß Frau Kollegin Dr. Fickler nicht richtig zugehört hat. Ich habe nämlich ausdrücklich nicht gesagt, daß vom Katholischen Deutschen Frauenbund eine Petition eingereicht worden sei. Ich habe alle die Organisationen aufgezählt, die mitgeholfen haben, damit sich im Landtag etwas bewegt und damit Teile des Gesetzes geändert werden können. Zu diesen Organisationen gehört auch der KDFB. Ich sage es ganz deutlich als Nachhilfeunterricht für dieses Haus: Daß der KDFB keine Petition eingereicht hat, hat damit zu tun, daß im Vorstand dieser Organisation eine Abgeordnete vertreten ist, die meinte, eine Petition bringe nichts, weil sie im Petitionsausschuß behandelt werde.

Sonst hätten wir auch von dort eine Petition erhalten.

Eine Bitte an Sie, meine liebe Kolleginnen und Kollegen, wieder von der rechten Seite des Hauses: Vielleicht versuchen Sie künftig nicht mehr, die Bewegungen, die Meinungsäußerungen, die in den Verbänden vorhanden sind, mit derart falschen Auskünften über die Arbeit in diesem Hause zu stoppen. Denn auch die Meinungen der katholischen Frauenverbände sind wichtig und haben trotz nicht vorhandener Petition hier im Hause eine Rolle gespielt, weil wir selbstverständlich genau wie Sie die umfangreiche Stellungnahme des Katholischen Deutschen Frauenbundes an das Ministerium vorliegen hatten.

Zum letzten Punkt: Kollege Pschierer, ich finde es furchtbar rührend, wenn Sie versuchen, hier im Hause eine Koalition der Männer für Ihren Gesetzentwurf herzustellen. Ich kann Ihnen aber versichern: Unser Gesetzentwurf ist tatsächlich ein Gesetzentwurf der SPD und nicht nur der SPD-Frauen. Für die SPD sind Gleichstellung und der Kampf gegen Diskriminierung so etwas wie ein Grundwert, den wir uns nicht durch eine parteitaktische oder gar geschlechtstaktische Überlegung, wie Sie sie vorhin versucht haben darzustellen, abkaufen lassen. Wir werden heute - -

(Zuruf von der CSU)

- Das ist kein Krampf. Ich könnte das, was Kollege Pschierer gemacht hat, auch anders auslegen. Er hat all das im Grunde genommen konterkariert, was die Frauen in ihrer eigenen Fraktion vorher versucht haben geradezurücken, das hat ihr männlicher Kollege am Schluß mit einem Federstrich wegzuwischen versucht. So einfach werden wir es Ihnen nicht machen. Die SPD - ich nehme an, daß das bei den GRÜNEN nicht anders ist -

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!)

wird geschlossen, und zwar Männer und Frauen gleichermaßen, gegen Ihren Gesetzentwurf stimmen, weil wir eben nicht nur drei kleine Punkte kritisiert haben, sondern weil immer noch ein zentraler Punkt völlig ungeklärt ist - das ist die Finanzierbarkeit - und weil wir quer durch Ihren Gesetzentwurf in vielen Punkten nicht sehen, daß sich etwas vorwärts bewegt, sondern weil wir im Gegenteil Angst haben, daß es rückwärts geht.

Einen solchen Schritt machen wir nicht mit. Deshalb bleibt es dabei: Niemand aus unserer Fraktion, egal welchen Geschlechts, wird heute Ihrem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Pschierer das Wort. Bitte, Herr Kollege.


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Pschierer (CSU): Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich werde es, liebe Frau Kollegin Lochner-Fischer, sehr kurz machen. Aber das, was Sie eben geboten haben, war schlechtester parlamentarischer Stil - das will ich in aller Offenheit sagen -,

(Beifall bei der CSU)

und zwar deshalb: Hier haben Sie Ihr Flugblatt, - -

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Bitte, keine Demonstrationen!

Pschierer (CSU): - und hier haben Sie die Postkarte, und diese sind inhaltsgleich.

(Zurufe von der SPD)

Hier den Eindruck zu erwecken, als sei der Berichterstatter im federführenden Ausschuß leichtfertig über diese Petitionen hinweggegangen, das weise ich persönlich, aber auch im Namen meiner Fraktion auf das entschiedenste zurück.

(Beifall bei der CSU)

Ihre Kollegin Narnhammer, die Mitberichterstatterin, müßte wissen, daß diese Petitionen sehr wohl im Ausschuß behandelt worden sind. Als Berichterstatter habe ich die Kernpunkte der Petitionen - Finanzierungsvorbehalt, Satzungsvorbehalt, sogenannter Maulkorberlaß und einige andere Punkte - detailliert aufgeführt und habe in der Berichterstattung darauf verwiesen, in welchen Petitionen welche Punkte angesprochen worden sind. Ich habe darüber hinaus zwei Petitionen detailliert herausgehoben, die sich von den anderen unterschieden haben.

Ich darf das noch einmal sagen - Frau Lochner-Fischer, vielleicht können Sie das noch klarstellen -: Ich weise es zurück und betrachte es sogar als eine gewisse Unverschämtheit, hier den Eindruck zu erwecken, daß der federführende Ausschuß Petitionen nicht behandelt und sich mit diesen Petitionen nicht befaßt habe.

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Herr Kollege, würden Sie noch eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Narnhammer gestatten, blieben Sie noch so lange da? - Frau Kollegin.

Frau Narnhammer (SPD) (von der Rednerin nicht autorisiert): Herr Kollege Pschierer, ist Ihnen erinnerlich, daß ich den Antrag gestellt habe, die einzelnen Punkte aus den Petitionen zur Gesetzesberatung mit aufzunehmen, bzw. daß ich dann auch beantragt habe, die Petitionen einzeln aufzurufen, und daß Sie dann pauschal vorgetragen haben, was in der einen oder anderen Petition stand, und daß über die einzelnen Petitionen nicht gesprochen wurde?

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Bitte, Herr Kollege.

Pschierer (CSU): Frau Kollegin, ich habe nicht pauschal über einzelne Petitionen gesprochen. Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag, diese Petitionen - 26 an der Zahl, wenn ich mich recht erinnere - einzeln aufzurufen, bitte ich Sie, daran zu denken, daß wir Petitionen dabei hatten, die aus drei bis vier Sätzen bestanden. Wir hatten Petitionen, von denen die meisten inhaltsgleich - nicht wortgleich, aber inhaltsgleich - die von mir genannten Punkte aufgegriffen haben.

Frau Kollegin, wenn ich mich recht an Ihre Berichterstattung erinnere, waren die Vertreter der CSU im federführenden Ausschuß weit besser präpariert als die Kolleginnen und Kollegen von Ihrer Fraktion, weil bei uns auch im Arbeitskreis detailliert über diese Petitionen gesprochen worden ist. Es macht keinen Sinn, es ist eine Entwürdigung und Entwertung - das darf ich an dieser Stelle feststellen -, wie Sie und Leute Ihrer Partei mit dem Petitionsrecht dieses Hohen Hauses bei dieser Frage umgegangen sind. Das ist für mich schon beschämend.

(Beifall bei der CSU - Widerspruch bei der SPD)


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Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 2 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 13/663 zugrunde. Der federführende Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dies ist die Fraktion der SPD. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Tagesordnungspunkt 3 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 13/715 zugrunde. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat hierzu einen Änderungsantrag eingereicht. Inhaltlich verweise ich auf die Drucksache 13/2755 und gehe davon aus, daß sich eine Abstimmung über den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erübrigt und nur noch über den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen abgestimmt werden soll. Besteht Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.

Der federführende Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dies ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Nun lasse ich über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 13/2784, der Änderungsantrag auf Drucksache 13/3806 und die Beschlußempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 13/3957 zugrunde. Der federführende Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen, und ich verweise insoweit auf die Drucksache 13/3957.

Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuß vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dies ist die Fraktion der CSU. Gibt es Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf dritte Lesung nicht gestellt wird, treten wir gemäß § 59 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlußabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Dies ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. - Dies sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Das Gesetz ist in dieser Fassung angenommen. Es hat den Titel: "Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs hat der Änderungsantrag der Abgeordneten Riess, Dr. Eykmann, Kobler und anderer und Fraktion (CSU) auf Drucksache 13/3806 seine Erledigung gefunden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Uhr möchte ich die Sitzung jetzt für eine Mittagspause bis 14.00 Uhr unterbrechen.

(Unterbrechung von 12.50 bis 14.02 Uhr)


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