Dokumente aus dem Bayerischer Landtag |
Zu diesem Dokument gehören: PE 03.04.2003 und PE 04.04.2003 und Anfrage Nr. 2 und Anfrage Nr. 3 |
Bayerischer Landtag | Drucksache 14/0000
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26.03.2003 |
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Lochner-Fischer SPD
vom 26.03.2003
Behandlung des Problembereichs Frauenhandel in Bayern (1): Sachstand
Der Menschenhandel insbesondere Frauenhandel hat weltweit inzwischen Ausmaße angenommen, dass deren Profite die im Bereich des Drogenhandels übersteigen. Auch Bayern ist hiervon nicht verschont geblieben.Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Wie definiert die Bayerische Staatsregierung den Begriff "Frauenhandel"? Ist sie bereit, Heiratshandel oder Arbeitsverhältnisse unter sklavenähnlichen Bedingungen auch unter diesem Begriff zu subsumieren und wenn nein, warum nicht?
2. Ist die Bayerische Staatsregierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass der mit dem 26. Strafrechtsänderungsgesetz beabsichtigte Schutz von Frauen vor sexueller Ausbeutung auch über die Zwangsprostitution hinaus in der Praxis stärker berücksichtigt wird, und was hat sie diesbezüglich unternommen?
3. Was unternimmt die Bayerische Staatsregierung, um zu bewirken, dass Betroffene von Menschenhandel trotz ihrer Verstöße gegen das Ausländergesetz nicht als Täterinnen sondern als schutzwürdige Opfer behandelt werden?
4. Unterstützt die Bayerische Staatsregierung Bemühungen, schwer traumatisierten Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, Abschiebeschutz während einer therapeutischen Behandlung zu gewähren? In wie vielen Fällen wurde dies in den letzten drei Jahren in Bayern beantragt und positiv beschieden?
5. Unter welchen Umständen befürwortet die Bayerische Staatsregierung, dass Zeuginnen, die selbst Opfer von Frauenhandel geworden sind und durch ihre Aussage zur Aufdeckung und Zerschlagung organisierter Kriminalität beigetragen haben, ein Bleiberecht eingeräumt wird, wenn sie oder ihre Familie wegen dieser Aussage bei der Rückkehr in ihr Heimatland erheblich gefährdet sind? In wie vielen entsprechenden Fällen wurde dies in den letzten drei Jahren in Bayern beantragt und positiv beschieden?
6. Wie bewertet die Staatsregierung den Erlass des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 1.6.2001, wonach Opferzeuginnen während ihres Aufenthaltes in Deutschland bis zum Prozess der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll?
7. Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung den Vorschlag der bundesweiten "Arbeitsgruppe Frauenhandel", Maßnahmen der Gewinnabschöpfung im Schlepper- und Zuhältermilieu konsequent umzusetzen und einen Teil der abgeschöpften Vermögenswerte für die kostendeckende Unterbringung und Betreuung der Opfer von Menschenhandel bereitzustellen? Gibt es bezüglich der voraussichtlichen Höhe der eingezogenen Gewinne bereits Erfahrungswerte aus Bayern?
8. Wie viele Opfer von Frauenhandel sind in den letzten fünf Jahren aufgegriffen worden und in welchen Regionen/Orten fanden diese Ermittlungen statt? Wie viele dieser Frauen hatten Kontakt mit entsprechenden Beratungsstellen? Wie oft konnten Ermittlungen gegen die Schlepper eingeleitet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Monica Lochner-Fischer, MdL
Antwort
der Staatsregierung
vom 16.06.2003