Dokumente aus dem Bayerischer Landtag |
Zu diesem Dokument gehören: PE 03.04.2003 und PE 04.04.2003 und Anfrage Nr. 1 und Anfrage Nr. 3 |
Bayerischer Landtag | Drucksache 14/0000
|
26.03.2003 |
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Lochner-Fischer SPD
vom 26.03.2003
Behandlung des Problembereichs Frauenhandel in Bayern (2): Situation der Opferzeuginnen
Die Zahl der Opfer von Frauenhandel ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Um eine effektive Strafverfolgung des Menschenhandels zu ermöglichen ist es notwendig den Opferzeuginnen einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.Ich frage daher die Staatsregierung:
1) Wie viele strafrechtliche Verfahren im Bereich Frauenhandel wurden seit dem Jahre 2002 eingeleitet?
2) Wie viele Opferzeuginnen wurden seit dem Jahre 2002 in Bayern in ein Zeugenschutzprogramm
a) nach dem Zeugenschutzharmonisierungsgesetz (ZSHG) und
b) im Rahmen der polizeirechtlichen Ermächtigung aufgenommen?
3) Wie viele Überprüfungen der Gefährdungslage kamen seit dem Jahre 2002 zu dem Ergebnis, dass eine Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm nicht vorzunehmen sei?
4) Wie viele Opferzeuginnen mussten vor Beendigung des Strafverfahrens das Gebiet der Bundesrepublik verlassen?
5) a) Wie wird in Bayern der Opferzeuginnenschutz finanziert und
b) welche Projekte bestehen in diesem Bereich?
6) a) Wie erfolgt die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden (Polizeidienststellen,
Ausländerbehörde, Fachberatungsstellen,...) vom Zeitpunkt der Kenntnis der Opferzeugin ab bis zur Entscheidung über ihren ausländerrechtlichen Status?
b) Wurde hierfür eine verbindliche Regelung getroffen?
Mit freundlichen Grüßen
Monica Lochner-Fischer, MdL
Antwort
der Staatsregierung
vom 16.06.2003