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Bayerischer Landtag
| Drucksache 14/0000
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03.04.2003
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Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Lochner-Fischer SPD
vom 03.04.2003
Behandlung des Problembereichs Frauenhandel in Bayern (3): Strafverfolgung
Obwohl der Frauenhandel, und somit auch die Zahl der Ermittlungen drastisch zugenommen hat fällt bei stichprobenartigen Erhebungen auf Bundesebene auf, dass es zu relativ wenigen Gerichtsverfahren kommt. Dies legt die Vermutung nahe, dass bei den Fragen der Beweisermittlung erhebliche Probleme bestehen. Weniger klärbar ist, weshalb Gerichtsverfahren meist nur gegen einzelne Täter eingeleitet werden, obwohl der Menschenhandel in der Regel von Täterringen, Banden o.ä. organisiert wird. Zum Teil werden Verfahren abgetrennt. Es ist dennoch zu vermuten, dass selten ganze Schlepperringe vor Gericht gebracht werden.
Bei den bundesweiten Urteilsvergleichen fällt zudem auf, dass selbst in den Fällen, in denen das Urteil auf schweren Menschenhandel lautete, sich die Strafe meist im unteren bis mittleren Bereich des Strafrahmens bewegt.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1) Wie viele von den eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen führten in den letzten fünf Jahren zu einer Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, in absoluten und in prozentualen Zahlen?
2) Nach welchen Straftatbeständen wurden die Anklagen erhoben und nach welchen erfolgten die Verurteilungen?
3) Mit welchen Ergebnissen endeten die eingeleiteten Verfahren? ( Bei Verurteilung bitte mit Angabe des Strafmaßes.)
4) In wieviel Fällen wurde nicht nur ein Täter, sondern eine Gruppe von Tätern angeklagt?
5) In wieviel der Verfahren konnten die Opfer als Zeuginnen einbezogen werden, in absoluten und prozentualen Zahlen?
6) In wieviel Fällen endeten bei Einbeziehung der Opferzeuginnen die Verfahren mit einer Verurteilung, einem Freispruch oder einer Einstellung?
Mit freundlichen Grüßen
Monica Lochner-Fischer, MdL
Antwort
der Staatsregierung
vom 28.05.2003
auf Drucksache 14/12408.pdf